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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

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Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, müssen Sie in der Regel vorab eine Genehmigung beantragen.
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Beschreibung der Leistung

In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von gewerblichem Abwasser in private Abwasseranlagen (zum Beispiel in Gewerbe- und Industrieparks). Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Einleiten des Abwassers beginnen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn das Abwasser qualitativ und quantitativ geeignet ist, in eine private Abwasseranlage eingeleitet zu werden.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Die in dem Antragsformular angegebenen Unterlagen

Zu Beachten

Mit der Einleitungsgenehmigung können Auflagen zur Vorbehandlung des Abwassers sowie zur Eigenüberwachung verbunden sein, die Sie umsetzen müssen. Ihre Einleitungsgenehmigung kann zeitlich befristet sein.

Fristen

Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Einleitung beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.Mit dem Antrag reichen Sie weitere Unterlagen zu Art und Umfang Ihres Vorhabens ein.·       
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
  • Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
  • Mit dem Bescheid, werden Ihnen gegebenenfalls Auflagen erteilt, die Sie umsetzen müssen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Gebühren

60,00 EUR - 5.000,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 59 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§ 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)



 

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024