Beschreibung der Leistung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
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Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als
erfüllt.
Keine
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden.
Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden .
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang Ihres Anliegens. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) - insbesondere nach:
• der Anzahl der Fahrzeuge und
• der Laufzeit der Genehmigung.
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
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Letzte Aktualisierung: 12.07.2026