Beschreibung der Leistung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als
erfüllt.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden.
Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden .
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung
von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Genehmigungsbehörden variieren.
Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) - insbesondere nach:
• der Anzahl der Fahrzeuge und
• der Laufzeit der Genehmigung.
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Suchwörter: Personenbeförderung Busunternehmen Gelegenheitsverkehr Bus Ausflug Bus Ferien Kraftomnibus Busfahrten Busverkehr Ferienreise Genehmigung zum Mietomnibusverkehr Kaffeefahrt Kraftomnibusgenehmigung Omnibusverkehr
Letzte Aktualisierung: 15.09.2024