Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen

Wenn Sie Anlagen errichten oder betreiben möchten, die die Umwelt in besonderem Maße schädigen können oder die Allgemeinheit gefährden können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Stelle. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Von der Anlage gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
  • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage werden nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt.
  • Sie beseitigen die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß.
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten und sonstigen Unterlagen, die das Vorhaben beschreiben und
  • Erläuterungen
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sie die zuständige Stelle informiert

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die Anlagen errichten oder in Betrieb nehmen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Analgen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Die Behörde prüft Ihren Antrag.
Falls erforderlich fordert die Behörde weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen an.

Die Behörde gibt den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen öffentlich bekannt und legt ihn für einen Monat lang öffentlich aus.
Die Behörde fordert die anderen, zu beteiligenden Behörden auf, innerhalb eines Monats zum Genehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.
Einwendungen werden mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert.
In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, finden keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin statt. 

Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag. Gegebenenfalls ergänzt die Behörde den Bescheid um Inhalts- und Nebenbestimmungen.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls. 

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Monate mit Öffentlichkeitsbeteiligung und im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Monate.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie werden nach der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__4.html



§ 5 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__5.html



§ 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__10.html



§ 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__6.html



4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Müllentsorgung Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen Abfalllagerungsanlagen

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026