Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Analgen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die Behörde prüft Ihren Antrag.
Falls erforderlich fordert die Behörde weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen an.
Die Behörde gibt den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen öffentlich bekannt und legt ihn für einen Monat lang öffentlich aus.
Die Behörde fordert die anderen, zu beteiligenden Behörden auf, innerhalb eines Monats zum Genehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.
Einwendungen werden mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert.
In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, finden keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin statt.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag. Gegebenenfalls ergänzt die Behörde den Bescheid um Inhalts- und Nebenbestimmungen.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Monate mit Öffentlichkeitsbeteiligung und im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Monate.
Gebühren
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie werden nach der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.