Beschreibung der Leistung
Für den Bau und Betrieb bestimmter, zumeist industriell genutzter Abwasserbehandlungsanlagen, sowie deren wesentliche Änderung, benötigen Sie gegebenenfalls eine eigenständige wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Die Genehmigung benötigen Sie in der Regel nur für Abwasserbehandlungsanlagen,
- für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, oder
- in denen Abwasser behandelt wird, das aus Anlagen stammt, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IED) fallen und für die es keine Genehmigung nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) gibt, oder
- in denen Abwasser behandelt wird, das aus einer Deponie mit einer Aufnahmekapazität von mindestens 10 Tonnen pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von mindestens 25 000 Tonnen stammt.
Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.