Verfahrensablauf
Die Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut beantragen Sie schriftlich oder online bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dessen Verzeichnis national wertvollen Kulturguts das Kulturgut eingetragen ist oder, wenn es sich nicht um eingetragenes Kulturgut handelt, in dem Bundesland, in dem sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet.
Sind Sie eine juristische Person, so ist Ihr Hauptsitz im Bundesgebiet für die örtliche Zuständigkeit maßgeblich.
Um eine Genehmigung für die Ausfuhr nationalen Kulturgutes online zu beantragen, können Sie das Online-Portal zur Kulturgutausfuhr nutzen.
- Das Online-Verfahren beinhaltet einen optionalen Vorab-Check, um anhand weniger Fragen feststellen zu können, ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird
- Das richtige Antragsformular müssen Sie nicht mehr selbst auswählen; es wird automatisiert anhand der Angaben ermittelt
- Authentifizieren Sie sich mit dem „Nutzerkonto Bund“ oder mit „Mein Unternehmenskonto (ELSTER)“
- Geben Sie die abgefragten Daten zur Ausfuhr ein und übermitteln Sie diese elektronisch an die Behörde
Um eine Genehmigung für die Ausfuhr nationalen Kulturgutes schriftlich zu beantragen, sind folgende Schritte nötig:
- Suchen Sie über den Behördenfinder die zuständige Behörde und das Formular und laden Sie dieses herunter: Ausfuhrgenehmigung nach § 22, § 25 oder § 26 Kulturgutschutzgesetz für die Ausfuhr in Drittstaaten oder für die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
- Füllen Sie das PDF-Formular am PC aus.
- Drucken Sie die Formulare aus:
- Ausfuhrgenehmigung zur vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut in dreifacher Ausfertigung (Ausfuhr in Drittstaaten) oder in zweifacher Ausfertigung (Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen Union),
- Anträge für allgemeine offene und spezifische offene Ausfuhrgenehmigungen jeweils in zweifacher Ausfertigung
- Unterschreiben Sie jede Ausfertigung in den vorgesehenen Feldern, stempeln Sie diese gegebenenfalls und fügen Sie jeder Ausfertigung die notwendigen Nachweise bei
- Senden Sie die Unterlagen an die Behörde für Kultur und Medien. Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Unterlagen vervollständigt, unterschrieben und gesiegelt zurück
- Falls der Antrag auf Ausfuhrgenehmigung abgelehnt wird, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung
Dauer
Die Bearbeitungsdauer abhängig von der Komplexität des Antrags.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.