Beschreibung der Leistung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag können Sie bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stellen.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag können Sie bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stellen.
Allgemeine Unterlagen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristtyp: Genehmigungsfiktion
Dauer: 3 Monate
Bemerkung:
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
Dauer: 2 Wochen bis 3 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden beziehungsweise Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Die Gebühren für die Erteilung einer Mietwagengenehmigung sind abhängig von der Anzahl der beantragten Fahrzeuge. Die Gebühr beträgt maximal EUR 500,00.
Laufzeit der Genehmigung: maximal 5 Jahre
Kostenhöhe: von 150,00 bis zu 500,00 Euro
Vorkasse: Ja
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Girocard
Gegebenenfalls zusätzlich: Klassische Kreditkarte
Gegebenenfalls zusätzlich: Rechnung
Gegen einen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden
Bezeichnung: § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
Bezeichnung: § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
Bezeichnung: Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft) –3. Titel: Taxen und Mietwagen
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html#BJNR015730975BJNG000900311
Bezeichnung: Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/
Suchwörter: Personenbeförderung Genehmigung für Mietwagenunternehmer Ausflugsfahrten mit PKW - Genehmigung, Erlaubnis Ferienziel-Reisen mit PKW - Genehmigung, Erlaubnis Verkehrsgewerbeaufsicht Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen Mietwagengenehmigung Konzessionen im Mietwagenbereich
Letzte Aktualisierung: 10.09.2024