Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wichtige Änderungen vornehmen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben und planen, störfallrelevante Änderungen an dieser Anlage vorzunehmen, benötigen Sie eine Genehmigung.
 
Änderungen mit potenziellen Auswirkungen auf Störfälle könnten dazu führen, dass die Anlage eine bedeutende Gefahr darstellt oder die geltenden Immissionsschutzanforderungen nicht mehr erfüllt sind.  

Informationen

Voraussetzungen

Die Änderungsgenehmigung wird Ihnen erteilt, wenn:

  • sichergestellt ist, dass die sich aus den Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und
  • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Sie die Einhaltung des angemessenen Sicherheitsabstand bereits durch verbindliche Vorgaben auf der Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme gewährleisten.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sei von der zuständigen Stelle informiert werden.

Zu Beachten

Das Verfahren kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die zuständige Stelle muss die Öffentlichkeit beteiligen.

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Genehmigung störfallrelevanter Änderungen an Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein. Sie fügen dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Wenn der Antrag und die Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bei den geplanten Änderungen erfüllt werden.
Nach der abschließenden Beurteilung entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Das Verfahren kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die zuständige Stelle muss die Öffentlichkeit beteiligen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Monate.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 16a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16a.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Suchwörter: Bundesimmissionsschutzgesetz Störfallverordnung BImSchG 12. BImSchV

Letzte Aktualisierung: 12.06.2026