Beschreibung der Leistung
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können Sie in einem vereinfachten Verfahren erteilt bekommen. In diesem Fall erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragenGenehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können Sie in einem vereinfachten Verfahren erteilt bekommen. In diesem Fall erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Keine
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlagen beginnen können.
Sie stellen einen schriftlichen oder elektronischen Antrag.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Das vereinfachte Verfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Es werden keine Unterlagen oder Pläne ausgelegt. Es findet kein Erörterungstermin statt.
Wenn die zuständige Stelle alle Umstände ermittelt hat, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, entscheidet sie über den Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate nach vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.
§ 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__19.html
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html
Suchwörter: Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen Bundesimmissionsschutzgesetz
Letzte Aktualisierung: 06.12.2025