Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren?
Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Beschreibung der Leistung

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können Sie in einem vereinfachten Verfahren erteilt bekommen. In diesem Fall erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beantragen innerhalb eines Antrags auf Genehmigung und Errichtung oder wesentliche Änderung das vereinfachte Verfahren.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher oder elektronischer Antrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • bei Bedarf nennt Ihnen die zuständige Stelle weitere Unterlagen

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlagen beginnen können.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen schriftlichen oder elektronischen Antrag.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Das vereinfachte Verfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Es werden keine Unterlagen oder Pläne ausgelegt. Es findet kein Erörterungstermin statt.
Wenn die zuständige Stelle alle Umstände ermittelt hat, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, entscheidet sie über den Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate nach vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__19.html



Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Suchwörter: Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen Bundesimmissionsschutzgesetz

Letzte Aktualisierung: 06.12.2025