Beschreibung der Leistung
Wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen, welches die Natur oder Landschaft beeinflusst, benötigen Sie unter bestimmten Umständen eine Eingriffsgenehmigung. Dies kann zum Beispiel bei einem Bauvorhaben der Fall sein. Die Eingriffsgenehmigung wird Ihnen in der Regel zusammen mit der Baugenehmigung oder Plangenehmigung erteilt. Nur in besonderen Ausnahmefällen müssen Sie die Eingriffsgenehmigung separat bei der zuständigen Behörde beantragen.
Eine separate Eingriffsgenehmigung benötigen Sie, wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen,
- das nicht im Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt und
- durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und
- das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann