Hamburg.deHamburg ServiceGenehmigung von Eingriffen in Natur und...Behörde für Umwelt, Klima, Energie und...

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft beantragen

Wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann, benötigen Sie im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung.
  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen, welches die Natur oder Landschaft beeinflusst, benötigen Sie unter bestimmten Umständen eine Eingriffsgenehmigung. Dies kann zum Beispiel bei einem Bauvorhaben der Fall sein. Die Eingriffsgenehmigung wird Ihnen in der Regel zusammen mit der Baugenehmigung oder Plangenehmigung erteilt. Nur in besonderen Ausnahmefällen müssen Sie die Eingriffsgenehmigung separat bei der zuständigen Behörde beantragen.

Eine separate Eingriffsgenehmigung benötigen Sie, wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen,

  • das nicht im Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt und
  • durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und
  • das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann
 

Informationen

Voraussetzungen

Bei Ihrer Eingriffsmaßnahme müssen Sie die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst geringhalten.

Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen Sie, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig ausgleichen oder durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig kompensieren.

Eine naturschutzrechtliche Genehmigung kann zum Beispiel für folgende Vorhaben im Außenbereich notwendig sein:

  • Fahrsilo
  • Zaun, Einfriedung
  • bauliche Anlagen oder Gebäude
  • Unbefestigte landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Lagerflächen oder Abstellflächen
  • Flächenversiegelung oder Flächenbefestigung

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Sie sollten einen einfachen, formlosen Antrag mit einem Kartenausschnitt mit Standortmarkierung und einer einfachen Planskizze einreichen. Die zuständige Behörde prüft, ob für das Vorhaben eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist und fordert dann gegebenenfalls konkrete weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Zu Beachten

Die Eingriffsgenehmigung muss Ihnen vorliegen und rechtskräftig sein, bevor Sie mit dem eigentlichen Vorhaben beginnen.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Schutz oder Vogelschutz, Schutzgebietsregelungen).

Bei Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gelten besondere, gelockerte Vorschriften.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen, formlosen Antrag
  • Sachverhaltsermittlung und Bescheidung durch die zuständige Stelle

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Es ist jedoch mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit zu rechnen.

Gebühren

Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Eingriffsgenehmigung richtet sich nach dem Einzelfall.

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Naturschutz

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 22.04.2025