Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Stelle eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?
Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden.
Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.  

Informationen

Voraussetzungen

Die Änderungsgenehmigung wird Ihnen erteilt, wenn Sie die folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Sie stellen sicher, dass die Pflichten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz und Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt werden.
  2. Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Arbeitsschutzbelange stehen der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegen.

Im Falle des Repowering von Windenergieanlagen darf die Genehmigung nicht versagt werden, auch wenn nach der Modernisierung nicht alle Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten werden, unter der Bedingung, dass:

  1. Der Immissionsbeitrag der modernisierten Windenergieanlage niedriger ist als der Immissionsbeitrag der durch sie ersetzten Anlagen.
  2. Die Windenergieanlage dem Stand der Technik entspricht.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher oder elektronischer Antrag
  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sie von der zuständigen Stelle informiert werden

Zu Beachten

keine

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die geplanten Änderungen durchführen dürfen.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle den Antrag auf Änderungsgenehmigung für die Repowering-Maßnahme. Den Antrag können Sie elektronisch oder schriftlich einreichen.
Dem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, die zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig sind.
Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Stelle, ob die vorgeschlagenen Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Stelle erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheids.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist verfahrensabhängig und beträgt 3 Monate ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und 6-7 Monate mit Beteiligung der Öffentlichkeit.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung ermittelt.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 16 b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16b.html



4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html#BJNR097310013BJNE000102116

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Suchwörter: Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG

Letzte Aktualisierung: 14.06.2026