Beschreibung der Leistung
Wenn Sie andere Wirbeltiere als Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische, (ausgenommen Zebrabärblinge) zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Dies gilt für
- die Verwendung der Tiere in Tierversuchen
- das Töten von Wirbeltieren, ausschließlich um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.
Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit nachgewiesen wird, dass es sich um Tiere handelt, die zu einem der genannten Zwecke gezüchtet worden sind.
Ansonsten kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
- gezüchtete Tiere mit den Eigenschaften, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind, nicht zur Verfügung stehen oder
- der jeweilige Zweck die Verwendung von Tieren erforderlich macht, die nicht gezüchtet worden sind.
Sonstige Einfuhrvorschriften bleiben unberührt.