Hamburg.deHamburg ServiceGenehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken

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Wenn Sie Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie für die Einfuhr die Genehmigung der zuständigen Stelle.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie andere Wirbeltiere als Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische, (ausgenommen Zebrabärblinge) zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Dies gilt für

  1. die Verwendung der Tiere in Tierversuchen
  2. das Töten von Wirbeltieren, ausschließlich um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.

Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit nachgewiesen wird, dass es sich um Tiere handelt, die zu einem der genannten Zwecke gezüchtet worden sind.
Ansonsten kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn

  1. gezüchtete Tiere mit den Eigenschaften, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind, nicht zur Verfügung stehen oder
  2. der jeweilige Zweck die Verwendung von Tieren erforderlich macht, die nicht gezüchtet worden sind.

Sonstige Einfuhrvorschriften bleiben unberührt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Einrichtung oder der Betrieb müssen in der Regel über Tierschutzbeauftragte sowie, weitere Personen verfügen, die verpflichtet sind, in besonderem Maße auf den Schutz der Tiere zu achten.
  • Die Tiere müssen zu diesem Zweck gezüchtet worden sein.
  • Abweichend kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
    • gezüchtete Tiere mit den erforderlichen Eigenschaften, nicht zur Verfügung stehen.
    • der jeweilige Zweck, die Verwendung von Tieren erforderlich macht, die nicht gezüchtet worden sind.

Benötigte Unterlagen

  • Formular Antrag auf Einfuhrgenehmigung.
  • Nachweis, dass die Tiere speziell für den Zweck gezüchtet wurden.

Zu Beachten

Sie müssen die Genehmigung rechtzeitig vor einer beabsichtigten Einfuhr beantragen. Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Bestimmungsort liegt.

Fristen

Abhängig von den Umständen im jeweiligen Einzelfall.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Einfuhr inklusive aller erforderlicher Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Die zuständige Stelle genehmigt die Einfuhr oder erteilt eine Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Gebühren

Rahmengebühr zwischen 64 bis 207 Euro

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz

Tierschutz-Versuchstierverordnung

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Suchwörter: Versuchstiere importieren Versuchstiere aus Drittstaaten Genehmigung für Einfuhr von Versuchstieren

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024