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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Flugbetankungsanlagen beantragen

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Wenn Sie eine Flugfeldbetankungsanlage für entzündbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt <23°C errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Flugfeldbetankungsanlagen sind ortsfeste Anlagen oder Bereiche auf Flugfeldern, in denen Kraftstoffbehälter von Luftfahrzeugen aus Hydrantenanlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten (Flammpunkt <23°C) befüllt werden. Es sind überwachungsbedürftige Anlagen.
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Flugfeldbetankungsanlage:
 

  • errichten und in Betrieb nehmen möchten
  • in der Bauart oder der Betriebsweise so verändern möchten, dass die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird

Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

  • beschränkt
  • befristet
  • unter Bedingungen
  • mit Auflagen

Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
  • Sie müssen diese nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.
  • Ihre Unterlagen müssen vollständig, plausibel und aussagekräftig sein.
  • Der Prüfbericht der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) muss bestätigen, dass die beantragte Anlage bei Einhaltung der in den Unterlagen genannten Maßnahmen, einschließlich der Prüfungen, sicher betrieben werden kann.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:
 

  • Name, Vorname, Firmenname
  • Adresse des Antragstellers
  • Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon, Fax)
  • Angabe welche Art der Erlaubnis gewünscht ist:
    • Errichtung und Betrieb
    • Änderung und Betrieb
    • Teilerlaubnis
  • Angabe des Betriebsorts

Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:

  • Antragsgegenstand
  • Beschreibung der Anlage
  • Beschreibung der Ausrüstung, Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen
  • Beschreibung Rohrleitungsanlage, je nach Bedarf inklusive vorhandener kathodischer Korrosionsschutz
  • Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema (R&I Fließbild)
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Beschreibung Betriebsweise
  • Übersichtsplan
  • Lageplan
  • Grundrissplan/Technikplan
  • ExZonenplan
  • Explosionsschutzkonzept
  • Beschreibung des flüssigkeitsdichten Bereiches in den Füllbereichen
  • Berechnung Herstellungskosten
  • Sonstige Anlagen
  • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS). Der Prüfbericht muss bestätigen, dass die Anlage bei Einhaltung der genannten Maßnahmen sicher betrieben werden kann.

Zu Beachten

Die Antragsunterlagen können auch in digitaler Form eingereicht werden.

Fristen

Die Erlaubnis erlischt, wenn:


  • Sie innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Erlaubnis nicht mit der Errichtung der Anlage begonnen haben,

  • Sie die Errichtung der Anlage zwei Jahre oder länger unterbrochen haben oder

  • Sie die Anlage während eines Zeitraumes von drei Jahren nicht betrieben haben.


Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis der überwachungsbedürftigen Anlage mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich des Prüfberichts der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der zuständigen Behörde ein.
  • Wenn eine Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da dann im Rahmen der notwendigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung mit geprüft wird.
  • Die zuständige Behörde trifft ihre Entscheidung nach Prüfung und teilt sie Ihnen mit.

Dauer

Die zuständige Behörde hat über den Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem er bei ihr eingegangen ist, zu entscheiden.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrags werden gemäß der Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO HA) Gebühren erhoben.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Prüfung der Antragsunterlagen und der Erstellung der Erlaubnis.

Rechtsbehelf

Widerspruch:


  • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

  • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

Rechtsgrundlage

§ 18 (1) Nr. 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

LV 49 - Erläuterungen und Hinweise für die Durchführung der Erlaubnisverfahren nach §18 der Betriebssicherheitsverordnung

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Anlagensicherheit

An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.

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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024