Beschreibung der Leistung
Für den gewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Ohne Erlaubnis ist dies verboten. Diese Erlaubnis kann Auflagen enthalten, um Gefahren, Nachteile oder Belästigungen für andere zu vermeiden.
Sie gehen gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen um, wenn Sie diese zu gewerblichen Zwecken herstellen, bearbeiten, verarbeiten, wiedergewinnen, aufbewahren, verbringen, verwenden, vernichten, innerhalb Ihrer Betriebsstätte transportieren oder sie in Empfang nehmen.
Sie verkehren gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen, wenn Sie diese auf dem Markt bereitstellen, erwerben, überlassen und den Erwerb vermitteln, vertreiben oder anderen überlassen.