Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
Online-Service nutzen
Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie haben das entsprechende Alter um die Waffen besitzen zu dürfen
- mindestens 18 Jahre alt, für bestimmte Waffenarten und Personenkreise gelten jedoch andere Vorschriften:
- Für Sportschützen gilt
- ein Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb von
- Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt, und
- Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist
- ein Mindestalter von 21 Jahren für sonstige (großkalibrige) Schusswaffen.
- ein Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb von
- Sie haben ein besonders anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse, Waffen zu besitzen
- Sie sind waffenrechtlich zuverlässig
- Sie besitzen die nötige persönliche Eignung
- Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition
- Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Bescheinigung des Schießsportverbands, Jagdschein, Nachweis über Gefährdung oder Nachweis über ein sonstiges Bedürfnis zum Waffenbesitz
- Sachkundenachweis
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- Gegebenenfalls werden Sie von der zuständigen Behörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über Ihre geistige Eignung zum Besitz von Waffen vorzulegen. Das Gutachten müssen Sie selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Behörde schicken.
Zu Beachten
Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
Fristen
Keine. Sie müssen die Waffenbesitzkarte beantragen, bevor Sie eine Waffe erwerben. Es ist wichtig, den Antrag im Voraus zu stellen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen rechtzeitig durchgeführt werden können.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Behörde stellt die grüne Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Dauer
Bis zu mehreren Monaten
Gebühren
91,00 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 10 Absatz 1 Satz 1 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 8 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__8.html
§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 13 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html
§ 14 Absatz 2, 3, 5 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html
§ 20 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Noch nicht das passende gefunden?
Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Jäger Sammler Waffe erwerben Sportschützen Waffenbehörde Schusswaffe
Letzte Aktualisierung: 13.04.2026