Verfahrensablauf
- Der Betrieb stellt den Antrag zur Erteilung von Sonderparkausweisen für Schichtarbeitende über das Online-Portal.
- Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag und fordert bei Bedarf Unterlagen nach.
- Sie erhalten den Sonderparkausweis bzw. die Ablehnung per Post an die Betriebsadresse.
- Legen Sie Ihren Sonderparkausweis sichtbar im Fahrzeug aus.
- Für Rückfragen Ihrerseits oder seitens des LBV steht ebenfalls das Online-Antragsverfahren zur Verfügung oder können telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.
Dauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert ca. 10-15 Werktage.
Gebühren
250 EUR pro Jahr für das erste Fahrzeug. Für jedes weitere Fahrzeug beträgt die Gebühr 100 EUR pro Jahr.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Wird Ihr Antrag abgelehnt, fallen ebenfalls Gebühren in Höhe von 75% an. Eine nachträgliche Rücknahme Ihres Antrags ist ebenfalls gebührenpflichtig. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 50% der eigentlichen Gebühr zahlen. Grundlage hierfür ist das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Mit der Antragsstellung besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.