Beschreibung der Leistung
Wenn sich Ihr Betrieb in einem Bewohnerparkgebiet befindet, können Sie für Ihre Beschäftigten im (Früh-) Schichtdienst Sonderparkausweise beantragen.
Den Sonderparkausweis dürfen die Beschäftigten nutzen, deren Schicht spätestens 6:00 Uhr morgens beginnt und wird rein digital genutzt. Das Parken ist mit Sonderparkausweis und Parkscheibe bis 15:00 Uhr erlaubt. Der Sonderparkausweis gilt für das Bewohnerparkgebiet, in dem der Betrieb sitzt.