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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Hasskommentare im Internet melden

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Alle Bürgerinnen und Bürger können Hasskommentare, die sie im Internet wahrnehmen über den Onlinedienst direkt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anzeigen. 
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Beschreibung der Leistung

Alle Bürgerinnen und Bürger, haben Sie die Möglichkeit über den Onlinedienst Hasskommentare im Internet anzuzeigen.

Durch den Online-Dienst können mit geringem Aufwand Strafanzeigen unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet werden.

Dies hat den Vorteil, dass Sie Screenshots hochladen können. Die Strafanzeige ist für die Meldenden anonym mit oder ohne Registrierung bzw. Anmeldung möglich. Wenn – wie etwa bei Beleidigungen – ein Strafantrag erforderlich ist kann dieser heruntergeladen, unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Für die Nutzung des Online-Dienstes ist keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich.

Dauer

Die Dauer hängt von der Komplexität und Sachlage der Strafanzeige ab und kann sehr variieren.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Soweit das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt wird (z.B. der gemeldete Hasskommentar ist nicht strafbar), kann dort „Beschwerde“ eingelegt werden. Ein solcher möglicher Einstellungsbescheid geht Ihnen nach Abschluss des Verfahrens zu und enthält die betreffende Rechtsmittelbelehrung.

Rechtsgrundlage

§ 158 Strafprozessordnung

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht

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Suchwörter: Hasskommentare Hate Speech Internet Strafanzeige Strafantrag Onlineanzeige Hassrede Shitstorm

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024