Beschreibung der Leistung
Als krankenversicherte Frau haben Sie während Ihrer Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung in der Regel auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammenhilfe umfasst die Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung durch eine staatlich geprüfte und anerkannte Hebamme beziehungsweise einen Entbindungspfleger. Die Leistungserbringung regelt der Hebammenhilfe-Vertrag
Zur Hebammenhilfe gehören:
- Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung,
- Geburtshilfe,
- Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und
- sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in der Gruppe.
Die Hebammenhilfe wird Ihnen als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Das heißt, Ihre Hebamme rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Es können nur Leistungen, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind, abgerechnet werden.
Ansprechstelle für alle Ihre Fragen zur Hebammenhilfe ist Ihre Krankenkasse. Bevor Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse abklären.