Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Heilfürsorge wird nur Beamten von Polizei und Feuerwehr im aktiven Dienstverhältnis gewährt.
Benötigte Unterlagen
Heilfürsorgeantrag (siehe Rubrik "Links")
Zu Beachten
Allgemeine Hinweise zur Heilfürsorge:
- Die Heilfürsorge ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger und ist einer Ersatzkasse gleichzusetzen.
- Heilfürsorgeberechtigte sind keine Privatpatienten.
- Heilfürsorgeberechtigte haben freie Arztwahl (Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung).
- Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt. Hierfür erhalten Heilfürsorgeberechtigte eine Versichertenkarte.
- Heilfürsorgeberechtigte sind von allen für gesetzlich Versicherte vorgesehenen Zuzahlungen befreit. Medikamente, Physiotherapien, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Kuren etc. sind zuzahlungsfrei (außer Mehrkostenvereinbarungen).
- Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung. Ausschlaggebend ist einzig die medizinische Notwendigkeit.
- Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.
- Im Ausland besteht kein Versicherungsschutz (hierfür wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen).
Bitte denken Sie beim Versand Ihrer Anträge / Unterlagen an die richtige Adressierung.
Die Postanschrift lautet:
Heilfürsorge
Postfach 26 19 62
20509 Hamburg
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Letzte Aktualisierung: 03.12.2024