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ZPD 53

Heilfürsorge

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Informationen

Voraussetzungen

Heilfürsorge wird nur Beamten von Polizei und Feuerwehr im aktiven Dienstverhältnis gewährt.

Benötigte Unterlagen

Heilfürsorgeantrag (siehe Rubrik "Links")

 

Zu Beachten

Allgemeine Hinweise zur Heilfürsorge:

  • Die Heilfürsorge ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger und ist einer Ersatzkasse gleichzusetzen. 
  • Heilfürsorgeberechtigte sind keine Privatpatienten. 
  • Heilfürsorgeberechtigte haben freie Arztwahl (Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung).
  • Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt. Hierfür erhalten Heilfürsorgeberechtigte eine Versichertenkarte.
  • Heilfürsorgeberechtigte sind von allen für gesetzlich Versicherte vorgesehenen Zuzahlungen befreit. Medikamente, Physiotherapien, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Kuren etc. sind zuzahlungsfrei (außer Mehrkostenvereinbarungen). 
  • Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung. Ausschlaggebend ist einzig die medizinische Notwendigkeit. 
  • Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.
  • Im Ausland besteht kein Versicherungsschutz (hierfür wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen).

Bitte denken Sie beim Versand Ihrer Anträge / Unterlagen an die richtige Adressierung. 
Die Postanschrift lautet:
Heilfürsorge
Postfach 26 19 62
20509 Hamburg

Adresse und Kontakt

ZPD 53

Heilfürsorge

Montag: 9:00 - 12:00Uhr Dienstag: 12:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr

Der Kundenparkplatz ist bis zu einer Stunde gebührenfrei, danach pro Stunde 2 EUR. Der Behindertenparkplatz ist über die Einfahrt Normannenweg 26 erreichbar.

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Letzte Aktualisierung: 03.12.2024