Voraussetzungen
Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
In der Anzeige müssen Sie den Name und die Adresse der Arbeitsstätte und die gefährdende Tätigkeit der in Heimarbeit beschäftigten Person angeben. Durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) wird geschützt, wer in eigener Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeistern arbeitet.
Damit soll einer Benachteiligung dieser schlecht einsehbaren Arbeitsplätze vorgebeugt werden. Die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes sind zwingend. Sie können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nachträglich darauf verzichten. Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit sind die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes zu beachten und einzuhalten. Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines Tarifvertrages haben.
Fristen
Zeigen Sie die gefährlichen Tätigkeiten in der Heimarbeit der zuständigen Stele an, bevor die in Ihrem Unternehmen beschäftigten Personen mit der Heimarbeit beginnen.