Beschreibung der Leistung
Hamburgweit zuständig bei Meldung von:
- Gefährlichen Hunden (gemäß Hundegesetz der Rasse nach als gefährlich eingestuft, aber auch bei Hunden, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind).
- Herrenlosen Hunden jeglicher Rasse.
- Vorfällen (Beißvorfall, Gefährdung von Mensch/Tier etc.) mit Hunden.
- Hunde betreffenden Einsätzen, die über die Polizei eingehen (Unterstützung vor Ort wird durch die Polizei erbeten).