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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Inbetriebnahme eines Krematoriums anzeigen

Wenn Sie ein Krematorium betreiben möchten, müssen Sie die Inbetriebnahme der Feuerbestattungsanlage der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage betreiben möchten, müssen Sie die Inbetriebnahme der Feuerbestattungsanlage spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie möchten ein Krematorium in Betrieb nehmen.

Benötigte Unterlagen

  • schriftliche Anzeige

Zu Beachten

Die Errichtung und der Betrieb bestimmter Anlagen bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zu diesen Anlagen zählen solche, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind,
schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder
in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. 
Neben der Genehmigungspflicht besteht für bestimmte Anlagen eine Anzeigepflicht nach folgenden immissionsschutzrechtlichen Verordnungen:
Anlagen zur Feuerbestattung (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV)

Fristen

Zeigen Sie die Inbetriebnahme der Feuerbestattungsanlage mindestens 1 Monat vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Anzeige schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und erfasst Ihre Feuerbestattungsanlage in ihrem Anlageregister.

Dauer

Keine

Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Sie erhalten keinen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine reine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 6 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_27/__6.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Suchwörter: Verbrennungsanlage Einäscherung 27. Bundesimmissionsschutzverordnung Feuerungsanlage Feuerbestattungsanlage

Letzte Aktualisierung: 12.07.2025