Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage betreiben möchten, müssen Sie die Inbetriebnahme der Feuerbestattungsanlage spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage betreiben möchten, müssen Sie die Inbetriebnahme der Feuerbestattungsanlage spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie möchten ein Krematorium in Betrieb nehmen.
Die Errichtung und der Betrieb bestimmter Anlagen bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zu diesen Anlagen zählen solche, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind,
schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder
in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.
Neben der Genehmigungspflicht besteht für bestimmte Anlagen eine Anzeigepflicht nach folgenden immissionsschutzrechtlichen Verordnungen:
Anlagen zur Feuerbestattung (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV)
Zeigen Sie die Inbetriebnahme der Feuerbestattungsanlage mindestens 1 Monat vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle an.
Reichen Sie die Anzeige schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und erfasst Ihre Feuerbestattungsanlage in ihrem Anlageregister.
Keine
Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Sie erhalten keinen Bescheid von der zuständigen Stelle.
keine
Es handelt sich um eine reine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
§ 6 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_27/__6.html
Suchwörter: Verbrennungsanlage Einäscherung 27. Bundesimmissionsschutzverordnung Feuerungsanlage Feuerbestattungsanlage
Letzte Aktualisierung: 12.07.2025