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Sozialbehörde

Infektionsschutz Beratung erhalten

Das zuständige Gesundheitsamt berät Sie zu Ihren Fragen zum Thema Infektionsschutz.

Beschreibung der Leistung

Der Infektionsschutz dient dazu, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen und praktische Maßnahmen.


Für Ihre Fragen zu ansteckenden Krankheiten gibt es in den Gesundheitsämtern eine Infektionsschutz-Abteilung. Dort werden Ihre Fragen zu Erregern beantwortet, wie beispielsweise:

  • Wie sollte man sich im Falle einer Infektion verhalten?
  • Wie sind die Übertragungswege?
  • Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
  • Wer unterstützt bei einer Behandlung?
 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle und schildern Ihr anliegen. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort.
  • Die zuständige Stelle berät Sie zu Ihrer Fragestellung.

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html

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Suchwörter: Quarantäne Hygiene Impfung

Letzte Aktualisierung: 14.11.2025