Beschreibung der Leistung
Die Schulpflicht in Hamburg beginnt für alle Kinder in dem Jahr, in dem sie bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Sofern Ihr Kind nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden und Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind in diesem Jahr eingeschult wird, stellen Sie bitte einen Antrag bei der zuständigen Schule im Rahmen der Anmeldung an der Schule.
Die Anmeldung muss in der Regel bis Ende Januar in der zuständigen Grundschule erfolgen, der konkrete Zeitraum wird jährlich neu bekannt gemacht. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden.
Ein Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung(in der Kita) und der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung ist bei der Anmeldung in der Schule vorzulegen.