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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Instandhaltungskonzept für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Klärung von Unstimmigkeiten

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden. Eine Prüforganisation bewertet die Wirksamkeit Ihres Instandhaltungskonzepts. Alle Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage im Rahmen dieses Instandhaltungskonzepts müssen Sie dokumentieren. Die zuständige Stelle klärt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es gibt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet hat.
Sie möchten, spezielle Instandhaltungsmaßnahmen implementieren, um bestimmte wiederkehrende Prüfungen Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch ein besonderes Instandhaltungskonzept entbehrlich zu machen.
 

Benötigte Unterlagen

Eine formlose Meldung oder Klärungsanfrage kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
  • Angaben zum Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Betreiber oder der Betreiberin
  • Angaben zum Klärungsgrund
  • Instandhaltungskonzept
  • Prüfbescheinigung der Prüforganisation

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Sie reichen formlos Ihre Meldung über die Unstimmigkeiten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen, insbesondere Ihr Instandhaltungskonzept und die Prüfbescheinigung der Prüforganisation. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder Prüforganisaion an.
Die zuständige Stelle klärt die Unstimmigkeiten.

Dauer

Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungssaufwand.

Rechtsbehelf

Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid beziehungsweise dem Antwortschreiben.

Rechtsgrundlage

Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

 

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Anlagensicherheit

An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.

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Suchwörter: Explosionsschutz Instandhaltungskonzept

Letzte Aktualisierung: 13.02.2025