Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden. Eine Prüforganisation bewertet die Wirksamkeit Ihres Instandhaltungskonzepts. Alle Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage im Rahmen dieses Instandhaltungskonzepts müssen Sie dokumentieren. Die zuständige Stelle klärt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet.