Beschreibung der Leistung
Haben sich nach Erteilung Ihres Ausländerjugendjagdschein Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese von der zuständigen Stelle in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Haben sich nach Erteilung Ihres Ausländerjugendjagdschein Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese von der zuständigen Stelle in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Es gibt keine Besonderheiten.
Keine
Bis zu mehreren Monaten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Widerspruch
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Suchwörter: Jagderlaubnisse Jäger Eintragung Jagd Jagdkarte Jagen Jagdlizenz Jagdpatent Jägerei Jägerschein jagdrechtliche Erlaubnis Jagdwesen Jagderlaubnis Jagdschein Jagdfläche Jagdausübung Jagdbezirk
Letzte Aktualisierung: 22.04.2025