Hamburg.deHamburg ServiceJahresjagdschein erstmalig beantragenPolizei Hamburg

Polizei Hamburg

Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Wenn Sie jagen wollen, benötigen Sie einen Jagdschein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diesen in Form eines Jahresjagdscheins beantragen.

  •  

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jahresjagdschein beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Sie haben eine Jägerprüfung bestanden

Benötigte Unterlagen

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Zu Beachten

Keine

Fristen

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Dauer

Bis zu mehreren Monaten

Gebühren

125,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html

Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Jagderlaubnisse Jäger Erteilung Jagd Jagdkarte Jagen Jagdlizenz Jagdpatent Jägerei Jägerschein jagdrechtliche Erlaubnis Jagdwesen Jagderlaubnis

Letzte Aktualisierung: 25.04.2025