Beschreibung der Leistung
Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein erteilte Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein erteilte Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Keine
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
Bis zu mehreren Monaten
125,00 EUR
Widerspruch
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Suchwörter: Jagderlaubnisse Jäger Wiedererteilung Jagd Jagdkarte Jagen Jagdlizenz Jagdpatent Jägerei Jägerschein jagdrechtliche Erlaubnis Jagdwesen Jagderlaubnis Jagdschein Entzug
Letzte Aktualisierung: 22.04.2025