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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen

Wenn Sie eine Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.
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Beschreibung der Leistung

Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie zum Beispiel dem Lagern und Abfüllen dieser Stoffe. Zu den Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen zählen unter anderem Behälter, Sammelgruben, Festmistlager, Fahrsilos, Güllekeller und Güllekanäle, Abfüllflächen mit den dazugehörigen Rohrleitungen sowie deren Sicherheitseinrichtungen.

Wenn Sie eine

  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • sonstige Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern
  • Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern

errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde im Voraus anzeigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen hängen von der Art der betriebenen Anlage ab. Sie werden im Verlaufe der Online-Meldung benannt. Dabei sind Unterlagen

  • zum Betreiber,
  • zum Standort,
  • zur Abgrenzung der Anlage,
  • zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird,
  • zu den Behältern,
  • zu den Sicherheitseinrichtungen,
  • zu den Rohrleitungen
  • zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind,

erforderlich.

Zu Beachten

Der Online-Dienst ist nur für gewerbliche Betriebe von Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlagen vorgesehen.

Fristen

Der Anzeige muss mindestens 6 Wochen vor der Inbetriebnahme, Stilllegung oder Durchführung der wesentlichen Änderung der Anlage gestellt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Besitzwechsel schriftlich bei der zuständigen Behörde an oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Ihre Anzeige wird bei der zuständigen Behörde gespeichert.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

Gebühren

Die Kosten für die behördliche Prüfung der Anzeige betragen je nach Art und Umfang der Anzeige 75 - 1.500 EUR.

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 25.04.2025