Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als jugendliche Person die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben wollen, müssen Sie einen Jugendfalknerjagdschein beantragen. Mit einem Jugendfalknerjagdschein dürfen Sie in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Jugendfalknerjagdschein als Jahresjagdschein beantragen.