Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als jugendliche Person die Jagd ausüben wollen, müssen Sie einen Jugendjagdschein beantragen. Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Jugendjagdschein als Jahresjagdschein beantragen.