Polizei Hamburg

Jugendjagdschein Ersatz beantragen

Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, zum Beispiel weil Sie ihn verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits ein Jugendjagdschein erteilt
  • Ihr Jugendjagdschein ist Ihnen abhanden gekommen

Benötigte Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie ein Ersatz-Dokument

Dauer

Bis zu mehreren Monaten

Gebühren

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html

§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html

Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.


Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.


Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.


Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.


Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.


Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.


Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:


Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr


Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr


Fr 09:00 - 11:00 Uhr



„Die Waffenbehörde Hamburg möchte Sie darüber informieren, dass im Zeitraum vom 30. Juli 2026 bis zum 31. August 2026 aufgrund von Renovierungsarbeiten mit einer eingeschränkten Erreichbarkeit zu rechnen ist. In diesem Zeitraum ist die persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig telefonisch anzumelden, um einen Termin zu vereinbaren und so einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Alternativ steht Ihnen unser Onlineservice zur Verfügung, über den viele Anliegen bequem und ohne persönlichen Termin erledigt werden können. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.“

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Letzte Aktualisierung: 16.06.2026