Beschreibung der Leistung
Wenn Ihnen der als Tagesjagdschein erteilte Jugendjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Wenn Ihnen der als Tagesjagdschein erteilte Jugendjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Bis zu mehreren Monaten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Widerspruch
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Suchwörter: Jagderlaubnisse Jäger Wiedererteilung Jagd Jagdkarte Jagen Jagdlizenz Jagdpatent Jägerei Jägerschein jagdrechtliche Erlaubnis Jagdwesen Jagderlaubnis Jagdschein Entzug
Letzte Aktualisierung: 22.04.2025