Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kahlhieb im Schutzwald genehmigen

Wenn Sie beabsichtigen, die Bewaldungsdichte auf einer Waldfläche zu reduzieren, benötigen Sie ab einem bestimmten Ausmaß vorab eine Genehmigung.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie beabsichtigen,

  • einen Kahlhieb auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen oder
  • eine Lichthauung auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen, die einem Kahlhieb gleichkommt oder
  • den Bestockungsgrad auf einen Wert unter 0,6 herabzusetzen,

dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung der zuständigen Behörde.



Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.



Die Genehmigung muss Ihnen vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss forstfachlich erforderlich sein und darf die Schutzfunktion des Waldes nicht einschränken. Der Wald ist nach der Maßnahme wieder aufzuforsten, so-fern die natürliche Bestockung unvollständig bleibt.

Benötigte Unterlagen

  • Angaben zum Flurstück / Forstort (Flurkarte, Lagebeschreibung, Flächengröße)
  • Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme
  • Angaben zu den Zielen der Maßnahme
  • Begründung, warum die Ziele nicht auf andere Weise erreicht werden können
  • Gegebenenfalls weitere forstfachliche Daten und Unterlagen, die die zuständige Behörde während des Genehmigungsverfahrens von Ihnen anfragt.

Zu Beachten

Der Kahlhieb, die Lichthauung oder die Senkung des Bestockungsgrades dürfen erst durchgeführt werden, wenn die Genehmigung rechtskräftig geworden ist. Wenn mit der Genehmigung Auflagen verbunden sind, müssen diese ebenfalls erst erfüllt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen werden darf.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

  • Um Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Der Antrag kann formlos erfolgen.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen von Ihnen nach.
  • Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung in Form eines schriftlichen Bescheides.

Dauer

Die Bearbeitungsdauert richtet sich nach Art und Umfang des Einzelfalls. In der Regel können Sie mit einer Bearbeitung innerhalb von 8 bis 10 Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen rechnen.

Gebühren

Keine.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 3 Bundeswaldgesetz

§ 6 Absatz 1a Landeswaldgesetz Hamburg

§ 7a Landeswaldgesetz Hamburg

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Agrarwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2026