Beschreibung der Leistung
Wenn Sie beabsichtigen,
- einen Kahlhieb auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen oder
- eine Lichthauung auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen, die einem Kahlhieb gleichkommt oder
- den Bestockungsgrad auf einen Wert unter 0,6 herabzusetzen,
dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung der zuständigen Behörde.
Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Genehmigung muss Ihnen vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen.