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Bramfeld Einwohnerangelegenheiten

Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Adressänderung im Standort für Einwohnerangelegenheiten

Bei einem Um- oder Zuzug müssen Sie die Anschrift auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihren Hamburger Wohnsitz an- oder ummelden müssen Sie auch auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine Anschriftenänderung vorzunehmen lassen.

Für diese Dienstleistung werden keine Termine vergeben, sie wird lediglich im Rahmen einer terminpflichtigen An- oder Ummeldung durchgeführt.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (nur möglich bei Privatfahrzeugen, die bereits in Hamburg zugelassen sind - unabhängig vom Kennzeichen)
  • Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

  • Die Änderung der Anschrift auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ist im Hamburg Service innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Ummeldung möglich.
  • In den Hamburg Service vor Ort - Standorten für Einwohnerangelegenheiten wird die Adressänderung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgenommen(s. auch Link -Ummeldung des Wohnsitzes-).
  • Liegt ein alter Fahrzeugschein vor (Ausstellung bis 30.09.2005), ist der Landesbetrieb Verkehr zuständig (s. Link). Dort wird der alte Fahrzeugschein gegen eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 umgetauscht.
  • Bei einer Namensänderung, oder wenn es sich um einen (alten) einteiligen Fahrzeugschein handelt, wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Verkehr.

Gebühren


  • 11,40 EUR

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Rechtsgrundlage

Adresse und Kontakt

Bramfeld Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

Mo 08:00-15:00 Uhr, Di 10-18, Do 8-12, Fr 8-14.30 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9.30-12 Uhr

Gilt nur für das Kundenzentrum: Speed Capture Terminal: Zur selbstständigen Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke). Bei Nutzung entfällt das Mitbringen eines Fotos. Kosten: 6 EUR



Hinweis bezieht sich auf die Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Oberalster – Außenstelle Bramfeld: Ein gemeinsamer Briefkasten für alle in der Herthastr. 20 ansässigen Behörden ist im Eingangsbereich des Gebäudes Herthastr. 20 vorhanden und zu den Öffnungszeiten des Gebäudes zugänglich. Der Einwurf von Anträgen in diesen Briefkasten führt nicht zur Fristwahrung, da dieser Briefkasten vom Kundenzentrum als unzuständige Behörde geleert wird. Bitte nutzen Sie zur Fristwahrung den Briefkasten des Finanzamtes Oberalster in der Nordkanalstr. 22, 20097 Hamburg.

 

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.

Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.
Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.

Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.

Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 18.05.2025