Beschreibung der Leistung
Wenn sich Ihre Adressdaten geändert haben, müssen Sie dies in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern lassen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
Wenn sich Ihre Adressdaten geändert haben, müssen Sie dies in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern lassen.
Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen der Landesbetrieb für Verkehr (LBV) zuständig ist:
keine
Die Bearbeitung erfolgt direkt vor Ort.
Die Gebühren betragen 11,40 EUR.
SocialCard wird akzeptiert
entfällt
§ 15 Absatz 1 und Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__15.html
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Letzte Aktualisierung: 04.03.2026