Hamburg.deHamburg ServiceKinderleicht zum Kindergeld Informationen zum...Information

Kinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Kombiformular für Geburten in Hamburger Geburtseinrichtungen

  •  
Der Service mit dem Kombiformular ist bei Geburten in Hamburger Geburtskliniken, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit nutzbar. Das Formular steht online zur Verfügung. Eltern können es auch in Papierform in der Geburtseinrichtung erhalten.
  •  

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Mit dem Kombiformular Kinderleicht zum Kindergeld können Sie ohne Behördengänge in einem Zuge    

  •    Angaben zur Geburt machen,
  •    Ihrem Kind rechtskräftig einen Namen geben,
  •    die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen,
  •    Geburtsurkunden bestellen,
  •    Ihr Kind im Meldewesen eintragen lassen,
  •    die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind erhalten
  •    und gleichzeitig das Kindergeld  beantragen. 

Es ist nicht mehr erforderlich, dass Sie selbst Ihrer Familienkasse den Kindergeldantrag übermitteln. Eine Geburtsurkunde Ihres Kindes brauchen Sie der Familienkasse für die Bearbeitung des Kindergeldantrages nicht mehr zuzusenden. Sie geben ihre Unterlagen nur einmal in Ihrer Geburtseinrichtung ab und erhalten auf dem Postweg:

  •    die von Ihnen gewünschte Anzahl an Geburtsurkunden vom Standesamt,
  •    die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind vom Bundeszentralamt für Steuern,
  •    den Bescheid über die Festsetzung von Kindergeld von Ihrer Familienkasse.

Das Kindergeld wird direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen und das Kind wird automatisch nach der Beurkundung im Meldewesen eingetragen.
Nutzen können Sie den Service bei Geburten in allen Hamburger Geburtskliniken und im Geburtshaus Hamburg.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Service mit dem Kombiformular ist für alle Eltern verfügbar, die ihr Kind in einer Hamburger Geburtsklinik, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit zur Welt bringen. Sie müssen nicht in Hamburg gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen

Bitte fügen Sie die nachfolgenden Unterlagen, sofern nicht anders genannt, im Original bei. Fremdsprachige Urkunden sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache, die von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt wurde, vorzulegen. Ihre Originale erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden Ihres Kindes zurück.

  • Bei verheirateten Elternpaaren: Eheurkunde mit Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten (fehlt der Hinweis, sind zusätzlich die Geburtsurkunden der Ehegatten vorzulegen); ggf. „Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch“ (bei Heirat vor 2009).
  • Bei unverheirateten Elternpaaren: Geburtsurkunde der Mutter. Für die Eintragung des Vaters: Geburtsurkunde des Vaters und die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. Falls die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, auch die Urkunde über die Sorgeerklärung beifügen. Falls vorhanden, auch die Urkunde über die Namenserteilung vorlegen.
  • Ist die Mutter geschieden oder verwitwet: Eheurkunde mit Angabe über die Auflösung der Ehe. Fehlt die Angabe, ist zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde vorzulegen.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Sie erreichen die Standesämter jeweils unter der Adresse, die auf dem Informationsblatt Ihrer Geburtseinrichtung und in den „Hinweisen zum Service“ auf Seite 4 angegeben ist. Die Kontaktdaten der Familienkassen finden Sie unter Links.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Namensbestimmung bis spätestens 4 Wochen nach der Geburt

Verfahrensablauf

  •  Das Kombiformular mit den dazugehörigen Hinweisen und Informationen steht Ihnen online zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung - siehe Links. Im Bedarfsfall können Sie es aber auch in Papierform in Ihrer Hamburger Geburtsklinik oder im Geburtshaus Hamburg erhalten.
  •  Sie füllen das Kombiformular vollständig aus, unterschreiben auf der zweiten und dritten Seite, fügen Ihre Urkunden bei und legen alles in den Umschlag, welchen Sie in Ihrer Geburtseinrichtung erhalten. Den befüllten Umschlag geben Sie nach der Geburt Ihres Kindes dort wieder ab. 
  • Die Gebühren für die von Ihnen bestellten Geburtsurkunden überweisen Sie unmittelbar zur Abgabe Ihrer Unterlagen auf das Konto, welches auf dem Infoblatt Ihrer Geburtseinrichtung und auf Seite 3 der „Hinweise zum Service“ angegeben ist.
  • Die Geburtseinrichtung übergibt den Umschlag dem zuständigen Standesamt in Hamburg.
  • Zusätzlich zeigt sie dem Standesamt die Geburt Ihres Kindes an.
  • Das Standesamt beurkundet die Geburt Ihres Kindes und erstellt für Sie die gewünschten Geburtsurkunden, die Sie per Post erhalten.
  • Danach leitet das Standesamt Ihren Kindergeldantrag umgehend an die Familienkasse weiter. Sie müssen keine Geburtsurkunde Ihres Kindes mehr bei der Familienkasse einreichen.
  • Zeitgleich erhält das Einwohnermeldeamt vom Standesamt die Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes und übernimmt die Daten in das Melderegister. Darüber hinaus werden Informationen zu statistischen Zwecken an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein weitergeleitet.
  • Vom Einwohnermeldeamt erhält das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Daten über Ihr Kind, um dann für Ihr Kind eine Steuer-Identifikationsnummer zu erstellen, die Sie per Post erhalten.
  • Der Familienkasse wird die für den Kindergeldantrag erforderliche Steuer-Identifikationsnummer vom BZSt übermittelt.
  • Wenn die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer erhalten hat, erfolgt der Bescheid Ihres Kindergeldantrags, den Sie per Post erhalten.

Dauer

Sie erhalten nach ca. 10 Tagen die beantragten Dienstleistungen per Post übersandt, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Beurkundung der Geburt und zum Bescheid des Kindergeldantrags vorliegen. Sollte etwas fehlen, bittet die Institution über die angegebenen Kontaktinformationen um Unterstützung.

Gebühren

Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten Eltern gebührenfrei.

Darüber hinaus können mit dem Kombiformular weitere gebührenpflichtige deutsche und/oder internationale Geburtsurkunden für den persönlichen Gebrauch bestellt werden (z.B. für Kindergarten, Taufe, Beantragung Ausweis/Pass usw.). In welcher Höhe dafür Gebühren anfallen, ist auf dem Umschlag, den Eltern in ihrer Geburtseinrichtung erhalten, bzw. auf dem "Merkblatt der Hamburger Standesämter" abgedruckt.

Die zusätzlichen Geburtsurkunden bezahlen die Eltern bargeldlos durch Überweisung des Gesamtbetrages auf das Konto, welches auf dem Infoblatt der Geburtseinrichtung und auf Seite 3 der „Hinweise zum Service“ angegeben ist.

 

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Sie finden die Rechtsgrundlagen in dem Dokument "Hinweise zum Service" (s. Links)





 

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Geburtsanmeldungen Geburten Familienkasse Geburtsanzeige Kinderleicht zum Kindergeld Geburtsbeurkundung Geburt Namensbestimmung Kombiformular Kindergeld Kindergeld beantragen

Letzte Aktualisierung: 05.10.2024