Voraussetzungen
Der Service mit dem Kombiformular ist für alle Eltern verfügbar, die ihr Kind in einer Hamburger Geburtsklinik, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit zur Welt bringen. Sie müssen nicht in Hamburg gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen
Bitte fügen Sie die nachfolgenden Unterlagen, sofern nicht anders genannt, im Original bei.
Fremdsprachige Urkunden müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden, die von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt wurde. Ihre Originale erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden Ihres Kindes zurück.
- Bei verheirateten Elternpaaren: Eheurkunde mit Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten (fehlt der Hinweis, sind zusätzlich die Geburtsurkunden der Ehegatten vorzulegen); ggf. „Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch“ (bei Heirat vor 2009).
- Bei unverheirateten Elternpaaren: Geburtsurkunde der Mutter. Für die Eintragung des Vaters: Geburtsurkunde des Vaters und die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. Falls die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, auch die Urkunde über die Sorgeerklärung beifügen. Falls vorhanden, auch die Urkunde über die Namenserteilung vorlegen.
- Ist die Mutter geschieden oder verwitwet: Eheurkunde mit Angabe über die Auflösung der Ehe. Fehlt die Angabe, ist zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde vorzulegen.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Sie erreichen die Standesämter jeweils unter der Adresse, die auf dem Informationsblatt Ihrer Geburtseinrichtung und auf Seite 4 des Informationsblatts "Hinweise zum Service" angegeben ist. Die Kontaktdaten der Familienkassen finden Sie ebenfalls unter Links.
Zu Beachten
Bitte füllen Sie bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten für jedes Kind ein separates Kombiformular aus.
Fristen
Der Name Ihres Kindes muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Geburt bestimmt werden.