Kinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Kombiformular für Geburten in Hamburger Geburtseinrichtungen

Mit dem Papier-Kombiformular können Eltern verschiedene Verwaltungsleistungen rund um die Geburt ihres Kindes beantragen. Der Service steht bei Geburten in Hamburger Geburtskliniken, im Geburtshaus Hamburg und im Haus für Geburt und Gesundheit zur Verfügung.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Mit dem Papier-Kombiformular "Kinderleicht zum Kindergeld" können Sie:

  • den Namen Ihres Kindes bestimmen,
  • Kindergeld beantragen,
  • zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und bezahlen.

Sobald die Geburt beim Standesamt eingetragen ist, wird Ihr Kind automatisch im Melderegister erfasst. Gleichzeitig wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt.


Nach der Bearbeitung erhalten Sie per Post:

  • die Geburtsurkunden,
  • die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes,
  • den Kindergeldbescheid.

Das Kindergeld wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.


Den Service können Sie bei Geburten in allen Hamburger Geburtskliniken, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit nutzen. Das Kombiformular gibt es online als PDF oder vor Ort in Papierform.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Service mit dem Kombiformular ist für alle Eltern verfügbar, die ihr Kind in einer Hamburger Geburtsklinik, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit zur Welt bringen. Sie müssen nicht in Hamburg gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen

Bitte fügen Sie die nachfolgenden Unterlagen, sofern nicht anders genannt, im Original bei.


Fremdsprachige Urkunden müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden, die von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt wurde. Ihre Originale erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden Ihres Kindes zurück.

  • Bei verheirateten Elternpaaren: Eheurkunde mit Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten (fehlt der Hinweis, sind zusätzlich die Geburtsurkunden der Ehegatten vorzulegen); ggf. „Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch“ (bei Heirat vor 2009).
  • Bei unverheirateten Elternpaaren: Geburtsurkunde der Mutter. Für die Eintragung des Vaters: Geburtsurkunde des Vaters und die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. Falls die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, auch die Urkunde über die Sorgeerklärung beifügen. Falls vorhanden, auch die Urkunde über die Namenserteilung vorlegen.
  • Ist die Mutter geschieden oder verwitwet: Eheurkunde mit Angabe über die Auflösung der Ehe. Fehlt die Angabe, ist zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde vorzulegen.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Sie erreichen die Standesämter jeweils unter der Adresse, die auf dem Informationsblatt Ihrer Geburtseinrichtung und auf Seite 4 des Informationsblatts "Hinweise zum Service" angegeben ist. Die Kontaktdaten der Familienkassen finden Sie ebenfalls unter Links.

Zu Beachten

Bitte füllen Sie bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten für jedes Kind ein separates Kombiformular aus.

Fristen

Der Name Ihres Kindes muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Geburt bestimmt werden.

Verfahrensablauf

1. Formular erhalten und ausfüllen

  • Das Kombiformular finden Sie online zum Ausfüllen und Ausdrucken. Alternativ erhalten Sie es in Ihrer Hamburger Geburtsklinik, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit auch in Papierform.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie auf Seite 2 und 3 und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Legen Sie alles in den Umschlag, den Sie in Ihrer Geburtseinrichtung erhalten haben.
  • Nach der Geburt geben Sie den befüllten Umschlag dort wieder ab.
  • Die Gebühren für bestellte Geburtsurkunden überweisen Sie auf das Konto, das im Infoblatt Ihrer Geburtseinrichtung und auf Seite 3 des Infoblatts "Hinweise zum Service".

2. Weiterleitung an das Standesamt

  • Ihre Geburtseinrichtung leitet den Umschlag und die Geburtsmeldung an das zuständige Standesamt weiter.
  • Das Standesamt trägt die Geburt offiziell ein und stellt die bestellten Geburtsurkunden aus. Diese erhalten Sie per Post.

3. Melderegister und Steuer-Identifikationsnummer

  • Ihr Kind wird im Melderegister erfasst.
  • Die Daten werden außerdem an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein übermittelt.
  • Das Einwohnermeldeamt informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dort wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind erstellt und Ihnen per Post zugeschickt.

4. Kindergeld

  • Das Standesamt leitet Ihren Kindergeldantrag direkt an die Familienkasse weiter.
  • Die Familienkasse erhält automatisch die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.
  • Sobald alle Daten vorliegen, erhalten Sie den Kindergeldbescheid per Post.
  • Das Kindergeld wird direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Dauer

Sie erhalten die beantragten Leistungen in der Regel nach ca. 10 Tagen per Post, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der Geburtsurkunde und zum Kindergeldantrag vorliegen. Bei fehlenden Unterlagen oder Angaben nimmt die zuständige Institution Kontakt mit Ihnen auf.

Gebühren


  •  Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie gebührenfrei.

  • Weitere Geburtsurkunden für Ihren persönlichen Bedarf (z. B. für Kindergarten, Taufe, Beantragung Ausweis oder Pass) können Sie mit dem Kombiformular bestellen – diese sind gebührenpflichtig.


Gebührenübersicht:

- Erste Geburtsurkunde: 18,00 €

- Jede weitere Geburtsurkunde: 8,00 €

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Sie finden die Rechtsgrundlagen in dem Informationsblatt "Hinweise zum Service"

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2025