Verfahrensablauf
1. Formular erhalten und ausfüllen
- Das Kombiformular finden Sie online zum Ausfüllen und Ausdrucken. Alternativ erhalten Sie es von Ihrer Hebamme beim Geburtsvorbereitungstermin oder in allen Hamburger Standesämtern.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie auf Seite 2 und 3 und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Nach der Geburt erhalten Sie von Ihrer Hebamme eine Geburtsbescheinigung. Diese legen Sie ebenfalls zu den Unterlagen.
2. Mündliche Anzeige der Geburt im Standesamt
- Zur mündlichen Anzeige der Geburt, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer Woche im zuständigen Standesamt erfolgen muss, legen Sie dort die Unterlagen persönlich vor. Es ist nicht ausreichend, sie per Post zu senden oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes zu werfen.
- Das Standesamt nimmt eine Niederschrift über die mündliche Geburtsanzeige auf, beurkundet die Geburt des Kindes und erstellt die gewünschten Geburtsurkunden. Diese erhalten Sie per Post. Die Gebühren für zusätzliche Geburtsurkunden sind im Standesamt zu bezahlen.
3. Melderegister und Steuer-Identifikationsnummer
- Ihr Kind wird im Melderegister erfasst.
- Die Daten werden außerdem an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein übermittelt.
- Das Einwohnermeldeamt informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dort wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind erstellt und Ihnen per Post zugeschickt.
4. Kindergeld
- Das Standesamt leitet Ihren Kindergeldantrag direkt an die Familienkasse weiter.
- Die Familienkasse erhält automatisch die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.
- Sobald alle Daten vorliegen, erhalten Sie den Kindergeldbescheid per Post.
- Das Kindergeld wird direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Dauer
Sie erhalten die beantragten Leistungen in der Regel nach ca. 10 Tagen per Post, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der Geburtsurkunde und zum Kindergeldantrag vorliegen. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens monatlich. Den genauen Zahlungstermin können Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erfragen. Bei fehlenden Unterlagen oder Angaben nimmt die zuständige Institution Kontakt mit Ihnen auf.
Gebühren
- Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie gebührenfrei.
- Weitere Geburtsurkunden für Ihren persönlichen Bedarf (z. B. für Kindergarten, Taufe, Beantragung Ausweis oder Pass) können Sie mit dem Kombiformular bestellen – diese sind gebührenpflichtig und werden direkt im Standesamt bezahlt.
Gebührenübersicht:
- Erste Geburtsurkunde: 19,50 €
- Jede weitere Geburtsurkunde: 8,50 €