Kinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Kombiformular für Hausgeburten

Bei Hausgeburten können Sie den Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ nutzen und verschiedene Verwaltungsleistungen gleichzeitig beantragen. Füllen Sie das Papier-Kombiformular online aus, drucken Sie es aus und bringen Sie es zur Anzeige der Geburt im Standesamt mit.

Beschreibung der Leistung

Bei einer Hausgeburt müssen Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche persönlich beim zuständigen Standesamt anzeigen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde.


Bei der Geburtsanzeige können Sie gleichzeitig den Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ nutzen.


Mit dem Papier-Kombiformular „Kinderleicht zum Kindergeld“ können Sie:


- den Namen Ihres Kindes bestimmen,


- Kindergeld beantragen,


- zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und bezahlen.


Sobald die Geburt beim Standesamt eingetragen ist, wird Ihr Kind automatisch im Melderegister erfasst. Gleichzeitig wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt.


Nach der Bearbeitung erhalten Sie per Post:


- die Geburtsurkunden,


- die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes,


- den Kindergeldbescheid.


Das Kindergeld wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.


Das Papier-Kombiformular steht online als PDF zur Verfügung. Alternativ erhalten Sie es von Ihrer Hebamme beim Geburtsvorbereitungstermin oder in allen Hamburger Standesämtern.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ mit dem Papier-Kombiformular für Hausgeburten ist für alle Eltern verfügbar, die ihr Kind bei einer Hausgeburt in Hamburg – also außerhalb einer Einrichtung (Klinik oder Geburtshaus) – zur Welt bringen.


Sie können diesen Service auch nutzen, wenn Sie nicht in Hamburg gemeldet sind – entscheidend ist, dass Ihr Kind in Hamburg zur Welt kommt.


Sie können den Service auch nutzen, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Falls für Sie eine andere Familienkasse als die Familienkasse Nord der Bundesagentur für Arbeit zuständig ist, wird Ihr Kindergeldantrag automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet.

Benötigte Unterlagen

Bitte legen Sie die nachfolgenden Unterlagen im Original bei Ihrem Standesamt vor, soweit nicht anders angegeben.


Fremdsprachige Urkunden müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden, die von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt wurde. Ihre Originale erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden Ihres Kindes zurück.


- Bei verheirateten Elternpaaren: Eheurkunde mit Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten (fehlt der Hinweis, sind zusätzlich die Geburtsurkunden der Ehegatten vorzulegen); ggf. „Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch“ (bei Heirat vor 2009).


- Bei unverheirateten Elternpaaren: Geburtsurkunde der Mutter. Für die Eintragung des Vaters: Geburtsurkunde des Vaters und die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. Falls die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, auch die Urkunde über die Sorgeerklärung beifügen. Falls vorhanden, auch die Urkunde über die Namenserteilung vorlegen.


- Ist die Mutter geschieden oder verwitwet: Eheurkunde mit Angabe über die Auflösung der Ehe. Fehlt die Angabe, ist zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde vorzulegen.


Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Zu Beachten

Bitte reichen Sie das Papier-Kombiformular und die dazugehörigen Unterlagen persönlich im Standesamt ein. Es reicht nicht aus, die Unterlagen per Post zu schicken oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes zu werfen.


Bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten füllen Sie bitte für jedes Kind ein eigenes Kombiformular aus.


Beim Ausfüllen des Kombiformulars werden Sie gebeten, Ihre Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) anzugeben. Diese Daten werden von den zuständigen Stellen nur genutzt, falls Rückfragen zu Ihrem Antrag bestehen.

Fristen

Bei Hausgeburten müssen Sie innerhalb von einer Woche die Geburt persönlich im Standesamt anzeigen.

Verfahrensablauf

1. Formular erhalten und ausfüllen


- Das Kombiformular finden Sie online zum Ausfüllen und Ausdrucken. Alternativ erhalten Sie es von Ihrer Hebamme beim Geburtsvorbereitungstermin oder in allen Hamburger Standesämtern.


- Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie auf Seite 2 und 3 und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.


- Nach der Geburt erhalten Sie von Ihrer Hebamme eine Geburtsbescheinigung. Diese legen Sie ebenfalls zu den Unterlagen.


2. Mündliche Anzeige der Geburt im Standesamt


- Zur mündlichen Anzeige der Geburt, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer Woche im zuständigen Standesamt erfolgen muss, legen Sie dort die Unterlagen persönlich vor. Es ist nicht ausreichend, sie per Post zu senden oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes zu werfen.


- Das Standesamt nimmt eine Niederschrift über die mündliche Geburtsanzeige auf, beurkundet die Geburt des Kindes und erstellt die gewünschten Geburtsurkunden. Diese erhalten Sie per Post. Die Gebühren für zusätzliche Geburtsurkunden sind im Standesamt zu bezahlen.


3. Melderegister und Steuer-Identifikationsnummer


- Ihr Kind wird im Melderegister erfasst.


- Die Daten werden außerdem an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein übermittelt.


- Das Einwohnermeldeamt informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dort wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind erstellt und Ihnen per Post zugeschickt.


4. Kindergeld


- Das Standesamt leitet Ihren Kindergeldantrag direkt an die Familienkasse weiter.


- Die Familienkasse erhält automatisch die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.


- Sobald alle Daten vorliegen, erhalten Sie den Kindergeldbescheid per Post.


- Das Kindergeld wird direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Dauer

Sie erhalten die beantragten Leistungen in der Regel nach ca. 10 Tagen per Post, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der Geburtsurkunde und zum Kindergeldantrag vorliegen. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens monatlich. Den genauen Zahlungstermin können Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erfragen. Bei fehlenden Unterlagen oder Angaben nimmt die zuständige Institution Kontakt mit Ihnen auf.

Gebühren

- Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie gebührenfrei.

- Weitere Geburtsurkunden für Ihren persönlichen Bedarf (z. B. für Kindergarten, Taufe, Beantragung Ausweis oder Pass) können Sie mit dem Kombiformular bestellen – diese sind gebührenpflichtig und werden direkt im Standesamt bezahlt.



Gebührenübersicht:

- Erste Geburtsurkunde: 19,50 €

- Jede weitere Geburtsurkunde: 8,50 €

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Sie finden die Rechtsgrundlagen in dem Informationsblatt „Hinweise zum Service für Hausgeburten“

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2026