Beschreibung der Leistung
Der analoge Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ kann auch für Hausgeburten in Hamburg genutzt werden. Hierbei ist es erforderlich, dass Sie als Eltern die Geburt innerhalb von einer Woche persönlich im zuständigen Standesamt anzeigen und dabei das Kombiformular für Hausgeburten abgeben.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Bei dieser mündlichen Anzeige der Geburt können Sie das „Kinderleicht zum Kindergeld“- Kombiformular für Hausgeburten im Standesamt vorlegen und so den Service nutzen.
Mit dem Kombiformular können Sie
- den Namen Ihres Kindes bestimmen,
- zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und
- Kindergeld beantragen.
Ihr Kind wird außerdem automatisch nach der Geburtsbeurkundung im Meldewesen eingetragen. Die Erteilung einer Steuer-ID wird automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern veranlasst.
Der Vorteil ist, dass Sie den Kindergeldantrag Ihrer Familienkasse nicht selbst übermitteln und auch keine Geburtsurkunde Ihres Kindes mehr beifügen müssen. Sie geben die Unterlagen nur einmal im zuständigen Standesamt ab und die Verwaltung veranlasst alles Weitere.
Das Kombiformular für Hausgeburten, ein Merkblatt der Hamburger Standesämter sowie die „Hinweise zum Service“ für Hausgeburten stehen Ihnen online zur Verfügung. Das Kombiformular lässt sich online ausfüllen und muss zur Vorlage im Standesamt ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Antragsunterlagen können Sie auch von Ihrer Hebamme oder in allen Hamburger Standesämtern erhalten.