Hamburg.deHamburg ServiceKinderleicht zum Kindergeld Informationen zum...Information

Kinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Online-Dienst

  •  
Über den einfachen und selbsterklärenden Online-Dienst mit integriertem Sprachassistenten können Eltern kombinierte Verwaltungsdienstleistungen rund um die Geburt auf digitalem Wege beantragen und ihre Angaben direkt an das Standesamt und die Familienkasse senden.
  •  

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Der Online-Dienst „Kinderleicht zum Kindergeld“ steht in Hamburg flächendeckend zur Verfügung. Eltern können die kombinierten Verwaltungsdienstleistungen rund um die Geburt digital beantragen. Sie haben dabei die Möglichkeit, den integrierten Sprachassistenten auszuprobieren und sich durch einfache und intelligente Kommunikation per Sprache unterstützen zu lassen.

Eine ausgewählte Zielgruppe der Eltern, die ihr Kind in einer der Hamburger Geburtskliniken, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit zur Welt bringen, können den Service über Smartphone oder Tablet nutzen. In der Asklepios-Klinik Altona steht dazu außerdem ein Terminalgerät im Eingangsbereich des Perinatalzentrums sowie ein Sprachterminal im Wickelraum bereit.

Mit dem Online-Dienst können Sie digital Ihre Angaben für das Standesamt und die Familienkasse eingeben, unterschreiben und versenden. Im Einzelnen sind dies:

  •  Angaben zur Geburt machen,
  •  ihrem Kind rechtskräftig einen Namen geben,
  •  die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen,
  •  Ihr Kind im Meldewesen eintragen lassen,
  •  die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind erhalten,
  •  zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und bezahlen und
  • Kindergeld beantragen

Die Notwendigkeit, Original-Urkunden beim Standesamt und der Familienkasse vorzulegen, entfällt. Ihre bestellten Geburtsurkunden können Sie digital bezahlen. Daten, die aus dem elektronischen Personalausweis ausgelesen werden, werden in das Formular direkt übernommen. 
Während des Ausfüllens des Online-Formulars werden Sie gebeten, Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) anzugeben. Diese Informationen werden durch die zuständigen Institutionen nur im Fall von Rückfragen zur Kontaktaufnahme verwendet.

Wenn Sie weder über die PIN noch über die Transport-PIN verfügen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises noch nicht freigeschaltet ist, können Sie dieses unter Pin-Ruecksetzbrief-bestellen, s. Links, oder in den Kundenzentren unkompliziert nachholen.

Mit der Geburtsbeurkundung erhalten Sie zwei zweckgebundene Geburtsurkunden für die Beantragung des Elterngeldes und der Mutterschaftshilfe (Krankenkasse). Eine Geburtsurkunde zur Beantragung des Kindergeldes entfällt, da Sie mit dem Online-Dienst gleichzeitig Kindergeld beantragen.

Weitergehende Fragen, z.B. zu den Geburtsurkunden, können Sie am besten per Email an das zuständige Standesamt richten, s. Links.
Fragen zum Kindergeldantrag richten Sie bitte an die Familienkasse der BA, s. Links.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Online-Dienst kann während der Einführungsphase nur einer eingeschränkten Zielgruppe unter folgenden Voraussetzungen angeboten werden:

  • Heirat in Hamburg ab 2009,
  • keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst,
  • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (sog. eID mit PIN) ist vorhanden,
  • falls bereits Kinder geboren wurden, ist das zuletzt geborene ebenfalls in Hamburg zur Welt gekommen

Falls Sie nicht zur Zielgruppe gehören, können Sie den Service alternativ in Papierform über das Kombiformular (s. Links) nutzen. Das Kombiformular mit den dazugehörigen Hinweisen und Informationen steht Ihnen online zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung - siehe Links. Im Bedarfsfall können Sie es aber auch in Papierform in Ihrer Hamburger Geburtsklinik oder im Geburtshaus Hamburg erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (sog. eID mit PIN),
  • Angaben zur Geburt des Kindes (Geburtsdatum, Geburtsuhrzeit, Geburtsort und Geschlecht)
  • Name für das Kind: Vorname(n) und Familienname(n)
  • Kontoverbindung für das Kindergeld (Kontoinhaber, IBAN und BIC)
  • Bei Urkundenbestellung: Bezahldaten der Eltern (z.B. Kreditkartennummer, Prüfziffer und die PIN) bereit halten.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Namensbestimmung bis spätestens 4 Wochen nach der Geburt

Verfahrensablauf

Die Authentifizierung und Unterschrift erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis und der PIN in Verbindung mit der AusweisApp2. Das Terminalgerät sowie das Sprachterminal in der Asklepios Klinik Altona verfügen bereits über die AusweisApp2 und über ein integriertes Kartenlesegerät für den Personalausweis.
Bei Smartphones und Tablets ist es erforderlich, dass Eltern selbst die AusweisApp2 aus den App Stores herunterladen und installieren.
Ablauf im Online-Dienst
   1. Der Online-Dienst fordert zuerst die Mutter auf die Identifikation durch­zuführen.
   2. Die Mutter legt ihren Personalausweis (nPA) mit freigeschalteter Onlinefunktion auf und bestätigt ihre Identität mit ihrer PIN.
   3. Der Online-Dienst fordert danach den Vater auf die Identifikation durch­zuführen.
   4. Der Vater legt seinen Personalausweis (nPA) mit freigeschalteter Onlinefunktion auf und bestätigt seine Identität mit seiner PIN.
   5. Der Online-Dienst fragt bei den Eltern die Daten für die Namensbestimmung und den Kindergeldantrag ab, zeigt den Eltern eine Zusammenfassung aller Daten und eine Meldung mit Hinweisen an.  Die Eltern bestätigen gemeinsam die Hinweise und senden das Formular ab. 
   6. Im Falle, dass die Eltern Geburtsurkunden bestellt haben, werden sie in das ePayment weitergeleitet, um die Gebühren zu bezahlen.
   7. Der Online-Dienst übersendet die Nachrichten an das Standesamt und an die Familienkasse.

Dauer

Sie erhalten nach ca. 10 Tagen die beantragten Dienstleistungen per Post übersandt, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Beurkundung der Geburt und zum Bescheid des Kindergeldantrags vorliegen. Sollte etwas fehlen, bittet die Institution über die angegebenen Kontaktinformationen um Unterstützung.

Gebühren

Die Eltern können mit dem Online-Dienst weitere gebührenpflichtige Geburtsurkunden für ihren persönlichen Bedarf bestellen. Der Online-Dienst berechnet die Gebühren nach der aktuell geltenden Gebührenverordnung und die Eltern bezahlen diese bequem online. Die Eltern sollten hierfür Ihre Bezahldaten (z.B. Kreditkartennummer, Prüfziffer und die PIN) bereit halten.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Sie finden die Rechtsgrundlagen in dem Dokument "Hinweise zum Service" (s. Links)





 

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Familienkasse Kindergeldantrag Hamburg Gateway HamburgService Onlinedienste Online Services Kinderleicht zum Kindergeld Geburtsbeurkundung Geburt Angaben zur Geburt Kinderleicht KzK Namensbestimmung Kind Neugeboren Standesamt Onlinedienst

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024