Kinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Online-Dienst

Mit dem Online-Dienst können Eltern Verwaltungsleistungen rund um die Geburt ihres Kindes digital beantragen. Die Angaben werden direkt an Standesamt und Familienkasse übermittelt.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Mit dem Online-Dienst können Sie:

  • den Namen Ihres Kindes bestimmen,
  • Kindergeld beantragen,
  • zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und bezahlen.

Nach der Beurkundung wird Ihr Kind automatisch im Melderegister eingetragen. Gleichzeitig wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt.


Nach der Bearbeitung erhalten Sie per Post:

  • die Geburtsurkunden,
  • die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes,
  • den Kindergeldbescheid.

Das Kindergeld wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.


Für die Anmeldung beim Online-Dienst brauchen Sie Ihren Personalausweis (eID). Damit bestätigen Sie Ihre Identität und Ihre Angaben können direkt und rechtsverbindlich an das Standesamt und die Familienkasse übermittelt werden. Sie müssen keine Original-Urkunden mehr einreichen.


Bitte beachten Sie die untenstehenden Voraussetzungen, die für die Nutzung des Online-Dienstes erforderlich sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Damit Sie den Online-Dienst nutzen können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:


1. Personalausweis mit Online-Funktion:

  • Sie und der andere Elternteil benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  • Sie benötigen die PIN für Ihren Personalausweis.
  • Zum Auslesen des Ausweises nutzen Sie die AusweisApp auf dem Smartphone oder Tablet ➜ Infos zur AusweisApp.
  • Falls Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist oder Sie die PIN vergessen haben, helfen Ihnen die Digital-Lotsen gerne weiter ➜ Infos zu den Digital-Lotsen.

2. Familienstand:

  • Sie sind verheiratet.
  • Ihre Eheschließung fand 2009 oder später in Hamburg statt.

3. Geburt des Kindes:

  • Ihr Kind wurde in einer Hamburger Geburtsklinik, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit geboren.

4. Beschäftigung:

  • Sie und der andere Elternteil arbeiten nicht im öffentlichen Dienst.

5. Wohnort des Kindes:

  • Ihr Kind muss mindestens bei einem Elternteil wohnen.

Wichtig: Wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Online-Dienst leider nicht nutzen. In diesem Fall können Sie über das Papier-Kombiformular den Namen Ihres Kindes bestimmen, Kindergeld beantragen und zusätzliche Geburtsurkunden bestellen.


Infos zum Papier-Kombiformular für Geburten in Hamburger Geburtseinrichtungen


Infos zum Papier-Kombiformular für Hausgeburten

Benötigte Unterlagen

  • Elektronischer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und PIN
  • Angaben zur Geburt des Kindes: Datum, Uhrzeit, Geburtsort und Geschlecht
  • Name des Kindes: Vorname(n) und Familienname(n)
  • Kontoverbindung für das Kindergeld: Kontoinhaber, IBAN und BIC
  • Bei zusätzlicher Urkundenbestellung: Bezahldaten (Kreditkarte oder Paypal)
  • Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese werden nur von den zuständigen Institutionen verwendet, wenn Rückfragen auftreten.

Zu Beachten

Bitte füllen Sie bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten für jedes Kind ein separates Onlineformular aus und senden Sie es ab.

Fristen

Der Name Ihres Kindes muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Geburt bestimmt werden.

Verfahrensablauf

Ablauf im Online-Dienst:


1. Die Mutter führt zuerst die Identifikation durch. Sie legt ihren Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion auf das Smartphone oder Tablet und bestätigt ihre Identität mit ihrer PIN.


2. Danach führt der Vater die Identifikation durch. Auch er legt seinen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion auf das Smartphone oder Tablet und bestätigt seine Identität mit seiner PIN.


3. Der Online-Dienst fragt die Daten für die Namensbestimmung und den Kindergeldantrag ab. Anschließend sehen die Eltern eine Zusammenfassung aller Angaben und eine Meldung mit wichtigen Hinweisen. Beide bestätigen gemeinsam die Hinweise und senden das Formular ab.


4. Falls die Eltern zusätzliche Geburtsurkunden bestellt haben, werden sie zur Online-Bezahlung weitergeleitet, um die Gebühren zu bezahlen.


5. Der Online-Dienst übersendet die Nachrichten direkt an das Standesamt und die Familienkasse.

Dauer

Sie erhalten die beantragten Leistungen in der Regel nach ca. 10 Tagen per Post, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der Geburtsurkunde und zum Kindergeldantrag vorliegen. Bei fehlenden Unterlagen oder Angaben, nimmt die zuständige Institution Kontakt mit Ihnen auf.

Gebühren


  • Die Nutzung des Online-Dienstes ist gebührenfrei.

  • Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie gebührenfrei.

  • Weitere Geburtsurkunden für Ihren persönlichen Bedarf können Sie über den Online-Dienst bestellen – diese sind gebührenpflichtig. 


Gebührenübersicht:


  • Erste Geburtsurkunde: 18,00 €

  • Jede weitere Geburtsurkunde: 8,00 €

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Sie finden die Rechtsgrundlagen in dem Dokument "Datenschutzhinweise zum Online-Dienst"

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2025