Beschreibung der Leistung
Der Online-Dienst „Kinderleicht zum Kindergeld“ steht in Hamburg flächendeckend zur Verfügung. Eltern können die kombinierten Verwaltungsdienstleistungen rund um die Geburt digital beantragen. Sie haben dabei die Möglichkeit, den integrierten Sprachassistenten auszuprobieren und sich durch einfache und intelligente Kommunikation per Sprache unterstützen zu lassen.
Eine ausgewählte Zielgruppe der Eltern, die ihr Kind in einer der Hamburger Geburtskliniken, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit zur Welt bringen, können den Service über Smartphone oder Tablet nutzen. In der Asklepios-Klinik Altona steht dazu außerdem ein Terminalgerät im Eingangsbereich des Perinatalzentrums sowie ein Sprachterminal im Wickelraum bereit.
Mit dem Online-Dienst können Sie digital Ihre Angaben für das Standesamt und die Familienkasse eingeben, unterschreiben und versenden. Im Einzelnen sind dies:
- Angaben zur Geburt machen,
- ihrem Kind rechtskräftig einen Namen geben,
- die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen,
- Ihr Kind im Meldewesen eintragen lassen,
- die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind erhalten,
- zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und bezahlen und
- Kindergeld beantragen
Die Notwendigkeit, Original-Urkunden beim Standesamt und der Familienkasse vorzulegen, entfällt. Ihre bestellten Geburtsurkunden können Sie digital bezahlen. Daten, die aus dem elektronischen Personalausweis ausgelesen werden, werden in das Formular direkt übernommen.
Während des Ausfüllens des Online-Formulars werden Sie gebeten, Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) anzugeben. Diese Informationen werden durch die zuständigen Institutionen nur im Fall von Rückfragen zur Kontaktaufnahme verwendet.
Wenn Sie weder über die PIN noch über die Transport-PIN verfügen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises noch nicht freigeschaltet ist, können Sie dieses unter Pin-Ruecksetzbrief-bestellen, s. Links, oder in den Kundenzentren unkompliziert nachholen.
Mit der Geburtsbeurkundung erhalten Sie zwei zweckgebundene Geburtsurkunden für die Beantragung des Elterngeldes und der Mutterschaftshilfe (Krankenkasse). Eine Geburtsurkunde zur Beantragung des Kindergeldes entfällt, da Sie mit dem Online-Dienst gleichzeitig Kindergeld beantragen.
Weitergehende Fragen, z.B. zu den Geburtsurkunden, können Sie am besten per Email an das zuständige Standesamt richten, s. Links.
Fragen zum Kindergeldantrag richten Sie bitte an die Familienkasse der BA, s. Links.