Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) außerhalb
- Ihrer eigenen Wohnung,
- Ihrer eigenen Geschäftsräume oder
- Ihres eigenen Grundstücks (zum Beispiel eigener Garten)
bei sich tragen wollen, benötigen Sie hierfür den kleinen Waffenschein. Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, ist es notwendig, den kleinen Waffenschein mitzuführen. Dieser Schein muss im Falle einer Kontrolle zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass von Ihnen vorgezeigt werden können.