Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ein privates Krankenhaus, eine private Entbindungsanstalt oder eine private Nervenklinik betreiben möchten, benötigen Sie eine Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung. Bei einer Konzession handelt es sich um die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Um die Konzession zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.