Beschreibung der Leistung
Im Krankheitsfall wird Ihnen, als beschäftigter Person, Ihr Arbeitsentgelt in der Regel 6 Wochen lang weiter von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitsgeberin ausbezahlt . Nach Ablauf dieser Frist können Sie Anspruch auf Krankengeld haben, wenn Sie
- weiter arbeitsunfähig sind und/oder
- stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden
Das Krankengeld soll Ihnen als krankenversicherter Personen einen krankheitsbedingten Verdienstausfall ersetzen. Dauer und Höhe des Krankengeldes sind gesetzlich vorgeschrieben.
Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts (soweit es der Beitragsberechnung unterliegt) bis maximal 90 % Ihres Nettoarbeitsentgelts.
Wenn Sie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld erhalten, haben Sie vom ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit an Anspruch auf Krankengeld.
Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, können Sie Krankengeld als Ersatz für diejenigen Einkünfte beanspruchen, welche Sie vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen haben und die wegen IhrerErkrankung entfallen.