Beschreibung der Leistung
Wenn Sie sich für ein Studium einschreiben, müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Dies gilt auch, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen. Sie müssen sich auch krankenversichern, wenn Sie innerhalb Ihres Studiums berufspraktische Zeiten ableisten.
Wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, können Sie als Student oder Studentin dort in der Regel kostenlos mitversichert werden. Diese Familienversicherung gilt nur bis zu Ihrem 25. Geburtstag.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Versicherung über Ihre gesetzlich versicherte Partnerin oder Ihren gesetzlich versicherten Partner möglich.
Sollte Ihre Mitversicherung über die Krankenversicherung Ihrer Eltern beziehungsweise Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihres Partners nicht möglich sein, bieten einige gesetzliche oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.