Hamburg.deHamburg ServiceKuren für Mütter und Väter beantragenInformation

Kuren für Mütter und Väter beantragen

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Sie als Mutter oder Vater haben unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber Ihrer Krankenkasse Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme.

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Beschreibung der Leistung

Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Sie als Mutter oder Vater, die, beziehungsweise der aufgrund familiärer Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet ist. Die Maßnahme kann auch von Ihnen allein in Anspruch genommen werden.

Die Maßnahme wird in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung durchgeführt. Dort wohnen Sie auch während der Behandlung, die auf Ihre Bedürfnisse und Ihre individuelle Belastungssituation ausgerichtet ist. Die Einrichtung wird von Ihrer Krankenkasse ausgewählt, die dabei aber soweit wie möglich Ihre Wünsche zu beachten hat.

Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen, für Kinder unter 14 Jahren vier bis sechs Wochen. Sie können frühestens nach Ablauf von vier Jahren wiederholt werden. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können frühestens nach vier Jahren wiederholt werden, es sei denn, eine frühere Wiederholung ist medizinisch notwendig.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Dauer

Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig zu entscheiden


  •  spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder

  •  wenn eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang.

Gebühren

Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Mutter/Vater- Kind-Maßnahme in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag 10,00 Euro an die Einrichtung, die die Zahlungen an die Krankenkasse weiterleitet.



Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.

Rechtsbehelf

Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.

Rechtsgrundlage

§ 41 Fünftes Sozialgesetzbuch

www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__41.html

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024