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Der Antragsdienst der Sozialgerichte für Klageaufnahmen und die Aufnahme von Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz u.a. ist bis auf weiteres Montags bis Freitags nur von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
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Letzte Aktualisierung: 09.11.2024