Billstedt Einwohnerangelegenheiten

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

Sie benötigen eine Lebensbescheinigung für Ihre Rentenversicherung? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie die Bescheinigung beantragen können.

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Beschreibung der Leistung

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass Sie am Leben sind. Sie wird oft von Versicherungsträgern angefordert, zum Beispiel von der Rentenversicherung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen persönlich erscheinen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie erscheinen persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen die Ausstellung einer Lebensbescheingung.
  • Ihnen wird die Lebensbescheinigung sofort ausgehändigt.

Dauer

Sie erhalten die Lebensbescheinigung unmittelbar nach Antragsstellung.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert

 

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI),

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__119.html



§ 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html

Adresse und Kontakt

Billstedt Einwohnerangelegenheiten

Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14, Fr 7-12 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

An unseren Fotoautomaten (Selbsterfassungsterminals) können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2026