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Behörde für Schule und Berufsbildung

Lehramtsreferendariat Zulassung

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Sie absolvieren ein Lehramtsstudium oder haben ein solches absolviert und interessieren sich für die Bewerbung in den Vorbereitungsdienst in Hamburg, dann sind Sie hier genau richtig!
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Beschreibung der Leistung

Sie beabsichtigen, sich für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt
in Hamburg zu bewerben. Bitte bewerben Sie sich deutlich vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen, auch wenn Sie den Master bzw. die 1. Staatsprüfung noch nicht abgeschlossen haben sollten. Richten Sie Ihre Bewerbung bitte schriftlich an:
     Behörde für Schule und Berufsbildung
     Personalservice V 442
     Hamburger Straße 31
     22083 Hamburg
 
Seit mehreren Jahren führen wir zwei Einstellungsverfahren pro Jahr durch. Die Einstellungstermine sind der 01.02. und der 01.08. eines Jahres.

Die Bewerbungsfrist für den 01.02. endet am 15.09. des Vorjahres und für den 01.08. am 01.04. desselben Jahres. Die Frist zur Nachreichung des Masters bzw. der 1. Staatsprüfung endet für den 01.02. am 01.11. des Vorjahres und für den 01.08. am 15.05. desselben Jahres.

Der wichtigste Grundsatz für das Verfahren ist die Chancengleichheit zwischen allen Bewerberinnen und Bewerbern. Die Bewerbung gilt grundsätzlich immer für ganz Hamburg. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf eine Ausbildung an einer bestimmten Ausbildungsschule haben.

Alle Beteiligten sind bemüht, die vorhandenen Ausbildungskapazitäten, das Bewerberaufkommen und die Bewerberwünsche abzugleichen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium (Bachelor-/ Masterstudium bzw. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt) erforderlich.

Weitere Voraussetzungen sind ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Außerdem bedarf es der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Zum Einstellungstermin muss ein Nachweis einer zweifachen Masernimpfung bzw. einer entsprechenden Masernimmunität im Original vorgelegt werden.

Benötigte Unterlagen

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweis der Hochschulreife
  • Zeugnis über den Bachelor (inkl. Urkunde und dem Transcript of Records/der Leistungsübersicht/der Modulbescheinigung)
  • Zeugnis über den Master (inkl. Urkunde und dem Transcript of Records/der Leistungsübersicht/der Modulbescheinigung)
  • Zeugnis über die Erste Staatsprüfung
  • Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes über das Bestehen der Masterprüfung bzw. der Ersten Staatsprüfung inklusive der Fächer und dem Prüfungsergebnis
  • Nachweis einer in der Fachrichtung abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines in der beruflichen Fachrichtung abgeleisteten mindestens zwölfmonatigen betrieblichen Praktikums (gilt nur für das Lehramt an beruflichen Schulen)
  • Zeugnisse bzw. Zertifikate über Zusatz- oder Erweiterungsprüfungen
  • eine befristete religionsgemeinschaftliche Beauftragung der für Hamburg und die jeweils studierte Religion/Konfession zuständigen Religionsgemeinschaft (gilt nur für das Fach Religion in den unterschiedlichsten Ausprägungen)
  • einen Nachweis der zuständigen Religionsgemeinschaft, dass Sie die befristete Beauftragung bei der Nordkirche/ dem Erzbistum Hamburg/ der Jüdischen Gemeinde/ der Alevitischen Gemeinde Deutschland/ den Islamische Religionsgemeinschaften in Hamburg bereits beantragt haben.
  • Wehrdienstzeitbescheinigung bzw. Dienstzeitbescheinigung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
  • Abschlussbescheinigung des Trägers des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres, des Entwicklungsdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes
  • Nachweise über Kinderbetreuungszeiten (z.B. Geburtsurkunden, Nachweise über die Unterbrechung des Studiums, vorhandene Nachweise über Tätigkeiten vor und nach der Kinderbetreuungszeit und auf jeden Fall eine schriftliche eidesstattliche Versicherung, dass die Kinderbetreuung auch tatsächlich ausgeübt wurde und währenddessen keiner Beschäftigung/ Studium/ Fortbildung/ etc. nachgegangen wurde)
  • Nachweis der Schwerbehinderung (gültiger Schwerbehindertenausweis/Gleichstellungsbescheid)
  • einen Antrag mit einer ausführlichen Begründung und entsprechenden Nachweisen zu den geltend gemachten Härtegesichtspunkten. Die benötigten Nachweise erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.
  • Nachweise über Unterricht oder eine unterrichtsähnlichen Tätigkeit an einer staatlichen/staatlich anerkannten Schule (nur vollständige Arbeitsverträge mit mind. 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit, keine Honorarverträge oder Praxissemester während des Studiums!)
  • Nachweise über die Tätigkeit als Fremdsprachenassistenzkraft im Rahmen des päd. Austauschdienstes im Fremdsprachenunterricht an einer ausl. Bildungseinrichtung von mind. sechsmonatiger Dauer (Bescheinigung des Pädagogischen Austauschdienstes der KMK über Umfang und Dauer der Tätigkeit nach Abschluss der Maßnahme – ggf. in deutscher Übersetzung)

Zu Beachten

Bitte bewerben Sie sich deutlich vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen, auch wenn Sie den Master bzw. die 1. Staatsprüfung noch nicht abgeschlossen haben sollten. Nur dann haben wir die Möglichkeit Ihnen rechtzeitig vorab mitzuteilen, welche Unterlagen noch fehlen und Sie die Möglichkeit, darauf noch rechtzeitig reagieren zu können.

Fristen

Einstellungstermine sind:

der 1. Februar (Bewerbungsschluss 15. September des Vorjahres) und

der 1. August (Bewerbungsschluss 1. April).

 

Achtung: Frist für die Nachreichung des Masters bzw. der 1. Staatsprüfung ist für den 01.02. der 01.11. des Vorjahres und für den 01.08. der 15.05. desselben Jahres.

Verfahrensablauf

Sie bewerben sich bitte schriftlich bei uns und reichen alle Unterlagen aus dem Bewerbungsbogen mit ein. Sie können dann bis zur jeweiligen Nachreichfrist noch den Abschluss des Masters bzw. der 1. Staatsprüfung nachreichen, wenn diese Ihnen diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Sollten Sie den Abschluss des Masters bzw. der 1. Staatsprüfung erst nach der jeweiligen Nachreichfrist einreichen können, so ist dies auch möglich. Ihre Bewerbung wird dann als verspätet gewertet und es wird geschaut, ob noch freie Ausbildungsplätze vorhanden sind.
Sie bekommen von uns nach der Bearbeitung eine Eingangsbestätigung und ggf. eine Mitteilung, welche Unterlagen noch fehlen.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung führt das Auswahl- und Zulassungsverfahren entsprechend der Zulassungsverordnung durch. Die Zuweisung zur Ausbildungsschule erfolgt dann nach der Zulassung und nach Ihrer Platzannahme vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, wo auch die Ausbildung durchgeführt wird.
 

Dauer

Bis zum jeweiligen Einstellungstermin.

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.



Kosten, die aus Anlass oder zum Zwecke der Bewerbung entstehen (z.B. Fahrtkosten, Kopierkosten), werden nicht erstattet und müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst getragen werden.

Rechtsbehelf


  • Einspruch

  • Widerspruch

  • Klage

Rechtsgrundlage

- Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen

- https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SchulLehrVHA2018rahmen

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2024