Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung

Zum Vorbereitungsdienst Lehramt bewerben

Sie absolvieren ein Lehramtsstudium oder haben ein solches absolviert und interessieren sich für die Bewerbung in den Vorbereitungsdienst in Hamburg, dann sind Sie hier genau richtig!

Beschreibung der Leistung

Sie beabsichtigen, sich für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt


in Hamburg zu bewerben. Bitte bewerben Sie sich deutlich vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen, auch wenn Sie den Master bzw. die 1. Staatsprüfung noch nicht abgeschlossen haben sollten.


Bitte nutzen Sie für die Bewerbung den o.g. Link zum Online-Service „Für den Vorbereitungsdienst Lehramt bewerben“. Eine andere Möglichkeit der Bewerbung ist nicht mehr vorgesehen!



Seit Jahren führen wir zwei Einstellungsverfahren pro Jahr durch. Die Einstellungstermine sind der 01.02. und der 01.08. eines Jahres.



Die Bewerbungsfrist für den 01.02. endet am 15.09. des Vorjahres und für den 01.08. am 01.04. desselben Jahres. Die Frist zur Nachreichung des Masters bzw. der 1. Staatsprüfung endet für den 01.02. am 01.11. des Vorjahres und für den 01.08. am 15.05. desselben Jahres.



Der wichtigste Grundsatz für das Verfahren ist die Chancengleichheit zwischen allen Bewerberinnen und Bewerbern. Die Bewerbung gilt grundsätzlich immer für ganz Hamburg. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf eine Ausbildung an einer bestimmten Ausbildungsschule haben.



Alle Beteiligten sind bemüht, die vorhandenen Ausbildungskapazitäten, das Bewerberaufkommen und die Bewerberwünsche abzugleichen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium (Bachelor-/ Masterstudium bzw. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt) erforderlich.

Weitere Voraussetzungen sind ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Außerdem bedarf es der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Zum Einstellungstermin muss ein Nachweis einer zweifachen Masernimpfung bzw. einer entsprechenden Masernimmunität im Original vorgelegt werden.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für die Bewerbung benötigen, entnehmen Sie bitte dem Online-Dienst "Für den Vorbereitungsdienst Lehramt bewerben".

Zu Beachten

Bitte bewerben Sie sich deutlich vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen, auch wenn Sie den Master bzw. die 1. Staatsprüfung noch nicht abgeschlossen haben sollten. Nur dann haben wir die Möglichkeit Ihnen rechtzeitig vorab mitzuteilen, welche Unterlagen noch fehlen und Sie die Möglichkeit, darauf noch rechtzeitig reagieren zu können.

Fristen

Einstellungstermine sind:

der 1. Februar (Bewerbungsschluss 15. September des Vorjahres) und

der 1. August (Bewerbungsschluss 1. April).

 

Achtung: Frist für die Nachreichung des Masters bzw. der 1. Staatsprüfung ist für den 01.02. der 01.11. des Vorjahres und für den 01.08. der 15.05. desselben Jahres.

Verfahrensablauf

Sie bewerben sich bitte nur noch über den Online-Dienst "Für den Vorbereitungsdienst Lehramt bewerben" bei uns und reichen alle Unterlagen im Rahmen der Bewerbung über den Online-Dienst ein. Sie können dann bis zur jeweiligen Nachreichfrist noch den Abschluss des Masters bzw. der 1. Staatsprüfung per Email an vorbereitungsdienst-bewerbungen@bsfb.hamburg.de nachreichen, wenn diese Ihnen diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Sollten Sie den Abschluss des Masters bzw. der 1. Staatsprüfung erst nach der jeweiligen Nachreichfrist einreichen können, so ist dies auch möglich. Ihre Bewerbung wird dann als verspätet gewertet und es wird geschaut, ob noch freie Ausbildungsplätze vorhanden sind.


Sie bekommen von uns nach der Bearbeitung eine Eingangsbestätigung und ggf. eine Mitteilung, welche Unterlagen noch fehlen.



Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung führt das Auswahl- und Zulassungsverfahren entsprechend der Zulassungsverordnung durch. Die Zuweisung zur Ausbildungsschule erfolgt dann nach der Zulassung und nach Ihrer Platzannahme vom Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI), wo auch die Ausbildung durchgeführt wird.

Dauer

Bis zum jeweiligen Einstellungstermin.

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.



Kosten, die aus Anlass oder zum Zwecke der Bewerbung entstehen (z.B. Fahrtkosten, Kopierkosten), werden nicht erstattet und müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst getragen werden.

Rechtsbehelf


  • Einspruch

  • Widerspruch

  • Klage

Rechtsgrundlage

- Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen

- https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SchulLehrVHA2018rahmen

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2026