Bezirksamt Wandsbek

Leichenpass beantragen

Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Hamburgs müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Leichenpass beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine verstorbene Person über die Grenze eines Bundeslandes oder die Landesgrenze Deutschlands hinweg an einen anderen Ort bringen möchten, benötigen einen Leichenpass, wenn das Zielland oder ein Land durch das Sie fahren, einen Leichenpass verlangt. Der Leichenpass bestätigt die Identität der verstorbenen Person. Sie müssen den Leichenpass bei der zuständigen Stelle beantragen. 

 

Informationen

Voraussetzungen

Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung der Zurückstellung der Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • Vertraulicher Teil der Todesbescheinigung im Original (Blatt 2)
  • Kopie des Nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung ( Blatt 1)
  • Einsargungserklärung (diese kann im Ausnahmefall vor Ort bei der Antragstellung ausfüllt werden)
  • Sterbefallanzeige
  • Bei unnatürlicher Todesursache zusätzlich: Freigabebescheinigung des Landeskriminalamtes

Zu Beachten

Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt und die Todesursache bereits geklärt sein.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Leichenpass ausgestellt.

Dauer

circa 20 Minuten

Gebühren

28,00 Euro

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 8 (2) Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestattG HA)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP8

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Wandsbek

Fachamt Gesundheit
Todesursachenstatistik

Mo, Di, Do, Fr 8.30-12 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Eingang für Rollstuhlfahrer: Robert-Schuman-Brücke 4

Die Bearbeitung erfolgt zentral in Wandsbek

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Suchwörter: Leichenwesen Bestattung Leichnam Ausland Tod Sterbefall

Letzte Aktualisierung: 15.12.2025