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Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

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Mit dem Bildungspaket können besondere Angebote in der Schule, der Kindertagesbetreuung und der Freizeit genutzt werden. Diese Bildungspaket können Sie beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (unter 25 Jahre alt), die eine Kita besuchen, von einer Tagespflegeperson betreut werden oder eine allgemeine bzw. berufsbildende Schule besuchen, werden Kosten für

  • eintägige Ausflüge,
  • mehrtägige Reisen sowie
  • die Kosten für die Mittagsverpflegung in Kita oder Schule übernommen. Zudem:
  • Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten pro Schulhalbjahr einen Zuschuss für Lernmaterialien.
  • Lernförderung: Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe benötigen, erhalten kostenlose Angebote.
  • Schülerbeförderung: Bei langen Wegen zwischen Wohnort und Schule können Bus- oder Bahnfahrkarten übernommen werden.
  • Soziokulturelle Teilhabeleistungen: Alle Kinder und Jugendlichen können bis zum 18. Geburtstag für Aktivitäten in ihrer Freizeit Leistungen bekommen. Gefördert wird die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und mehr (15 Euro/Monat):
    • Sport, Spiel und Geselligkeit - z.B. Mitgliedsbeitrag für den Fußballverein
    • Unterricht in künstlerischen Fächern - z.B. Musikunterricht, Theaterspiel
    • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung - z.B. Museumskurs
    • Teilnahme an (Ferien-)Freizeiten - z.B. Pfadfindercamp oder stattdessen
    • Ausrüstungsgegenstände für diese Aktivitäten - z.B. Kauf eines Trikots, Miete eines Musikinstruments.

Um die Pauschale von 15 Euro monatlich zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Zahlung soll an Sie, als leistungsberechtigte Person erfolgen:
    Sie beantragen als leistungsberechtigte Person die Pauschale über den Vordruck „Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe – Antragstellung durch den Leistungsberechtigten“. Hiermit lassen Sie sich bei dem Anbieter die Aktivität bescheinigen. Das Formular senden Sie zusammen mit einer Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheides oder des BuT-Kurzbescheides an das Bezirksamt Eimsbüttel. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie 15 Euro monatlich auf das Konto, das im Antrag angegeben wird und kümmern sich selbst um die Bezahlung des Anbieters.
  2. Direktabrechnung mit dem Anbieter:
    Sie möchten, dass die Abrechnung direkt zwischen dem Anbieter und der Stadt Hamburg erfolgt? Dann legen Sie Ihren Bewilligungsbescheid beim Anbieter vor und teilen ihm die erforderlichen Angaben mit. Der Anbieter füllt das Antragsformular aus und sendet es an das Bezirksamt in Eimsbüttel und erhält monatlich die tatsächlich anfallenden Beiträge für das Teilhabeangebot direkt.

Kostet das Teilhabeangebot weniger als 15 Euro, wird Ihnen als leistungsberechtigte Person, der Differenzbetrag ausgezahlt. Die Kontodaten müssen in diesem Fall von Ihnen gesondert an das Bezirksamt Eimsbüttel mitgeteilt werden. Sollte das Angebot mehr als 15 Euro kosten, so ist der Restbetrag von Ihnen selbst zu zahlen.

Kostenlos die Bücherhallen nutzen:
Zusätzlich zu diesen Leistungen des Bildungspakets finanziert Hamburg allen Anspruchsberechtigten einen Jahresausweis für die Hamburger Bücherhallen. Legen Sie bei Interesse dort für die kostenlose Nutzung Ihre Leistungsberechtigung (Bewilligungs- oder Kurzbescheid) vor.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Leistungen erhalten Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Vorschulklasse besuchen und

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

ODER:
Die Familie verfügt über ein geringes Einkommen. Dann kann, je nach Bedarfsberechnung, auch Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket vollumfänglich oder teilweise erhalten.

Altersgrenzen: Die Altersgrenze liegt grundsätzlich bei 25 Jahren.
Abweichung: Im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gilt diese Altersgrenze nicht. 

Benötigte Unterlagen

Für Leistungsberechtigte von Kinderzuschlag:

  • Kindergeldnummer (wird im jeweiligen Antragsformular angefordert)

Bei Soziokulturelle Teilhabeleistungen:

  • Antrag
  • aktueller Bewilligungsbescheid der Hauptleistung (Wohngeld, SGB II, SGB XII etc.)

Für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II):

  • Antrag
  • aktueller Bewilligungsbescheid der Hauptleistung (Wohngeld, SGB II, SGB XII etc.)

Für alle Rechtskreise (SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag):

  • Um die Schulbedarfspauschale zu erhalten, muss bei Kindern, die jünger als 7 oder älter als 15 Jahre sind, eine Schulbescheinigung eingereicht werden.

Zu Beachten

Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld bezieht, muss keinen gesonderten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen, es reicht der allgemeine Antrag. Nur für die Lernförderung ist ein extra Antrag notwendig.

Keine Leistungen erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.

Fristen

Der Anspruch verjährt 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem er entstanden ist. 

Verfahrensablauf

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie mit den vorhandenen Vordrucken beantragen. Diese finden Sie unter den weiterführenden Links. 
Sie füllen den Antrag aus und senden diesen an die im Antrag aufgeführte Behörde.
Die Zuständigkeiten in Hamburg richten sich nach der jeweils beantragten Leistungsart.

Für soziokulturelle Teilhabeleistungen ist zentral das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig:

Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle
Grindelberg 62 – 66, 20144 Hamburg
Telefon: 040/42801-3267
Fax: 040 427 90-3109
bildungundteilhabe@eimsbuettel.hamburg.de.

Zusätzliche Informationen für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
Für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlag liegt seit dem 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für alle BuT-Leistungen (Schulbedarfspauschale, eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten, soziokulturelle Teilhabeleistungen etc.) beim Bezirksamt Eimsbüttel, zentrale Abrechnungsstelle.
Ausnahmen: Bei der Mittagsverpflegung in der Schule und Kita, bei der Schülerbeförderung sowie der Lernförderung erfolgt die Antragstellung über das Schulbüro bzw. bei Mittagsverpflegung in der Kita über das zuständige Bezirksamt (Näheres in den Beschreibungen der einzelnen Leistungen).

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6b.html



§§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG003600308



§§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000902308



§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__2.html



§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

SI 21
Steuerung der Hilfen zum Lebensunterhalt, der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Grundsatzangelegenheiten

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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024