Beschreibung der Leistung
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (unter 25 Jahre alt), die eine Kita besuchen, von einer Tagespflegeperson betreut werden oder eine allgemeine bzw. berufsbildende Schule besuchen, werden Kosten für
- eintägige Ausflüge,
- mehrtägige Reisen sowie
- die Kosten für die Mittagsverpflegung in Kita oder Schule übernommen. Zudem:
- Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten pro Schulhalbjahr einen Zuschuss für Lernmaterialien.
- Lernförderung: Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe benötigen, erhalten kostenlose Angebote.
- Schülerbeförderung: Bei langen Wegen zwischen Wohnort und Schule können Bus- oder Bahnfahrkarten übernommen werden.
- Soziokulturelle Teilhabeleistungen: Alle Kinder und Jugendlichen können bis zum 18. Geburtstag für Aktivitäten in ihrer Freizeit Leistungen bekommen. Gefördert wird die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und mehr (15 Euro/Monat):
- Sport, Spiel und Geselligkeit - z.B. Mitgliedsbeitrag für den Fußballverein
- Unterricht in künstlerischen Fächern - z.B. Musikunterricht, Theaterspiel
- Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung - z.B. Museumskurs
- Teilnahme an (Ferien-)Freizeiten - z.B. Pfadfindercamp oder stattdessen
- Ausrüstungsgegenstände für diese Aktivitäten - z.B. Kauf eines Trikots, Miete eines Musikinstruments.
Um die Pauschale von 15 Euro monatlich zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Zahlung soll an Sie, als leistungsberechtigte Person erfolgen:
Sie beantragen als leistungsberechtigte Person die Pauschale über den Vordruck „Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe – Antragstellung durch den Leistungsberechtigten“. Hiermit lassen Sie sich bei dem Anbieter die Aktivität bescheinigen. Das Formular senden Sie zusammen mit einer Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheides oder des BuT-Kurzbescheides an das Bezirksamt Eimsbüttel. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie 15 Euro monatlich auf das Konto, das im Antrag angegeben wird und kümmern sich selbst um die Bezahlung des Anbieters. - Direktabrechnung mit dem Anbieter:
Sie möchten, dass die Abrechnung direkt zwischen dem Anbieter und der Stadt Hamburg erfolgt? Dann legen Sie Ihren Bewilligungsbescheid beim Anbieter vor und teilen ihm die erforderlichen Angaben mit. Der Anbieter füllt das Antragsformular aus und sendet es an das Bezirksamt in Eimsbüttel und erhält monatlich die tatsächlich anfallenden Beiträge für das Teilhabeangebot direkt.
Kostet das Teilhabeangebot weniger als 15 Euro, wird Ihnen als leistungsberechtigte Person, der Differenzbetrag ausgezahlt. Die Kontodaten müssen in diesem Fall von Ihnen gesondert an das Bezirksamt Eimsbüttel mitgeteilt werden. Sollte das Angebot mehr als 15 Euro kosten, so ist der Restbetrag von Ihnen selbst zu zahlen.
Kostenlos die Bücherhallen nutzen:
Zusätzlich zu diesen Leistungen des Bildungspakets finanziert Hamburg allen Anspruchsberechtigten einen Jahresausweis für die Hamburger Bücherhallen. Legen Sie bei Interesse dort für die kostenlose Nutzung Ihre Leistungsberechtigung (Bewilligungs- oder Kurzbescheid) vor.