Beschreibung der Leistung
Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können sogenannte "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" für Ihre schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Angestellten beantragen. Die Leistungen dienen dazu, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen geschaffen werden oder erhalten bleiben. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:
- Finanzielle Hilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
- Bereitstellung einer Arbeitsassistenz
- Beratung und Unterstützung
- Lohnkostenzuschüsse
- Prävention und Gesundheitsförderung
Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der von Ihnen benötigten Leistung festgelegt.