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Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen

Sie beziehen Bürgergeld und möchten sich selbstständig machen oder sind bereits selbstständig tätig? Hier erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungen, Beratungsangebote und Schulungen Sie in Anspruch nehmen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und selbstständig arbeiten oder zukünftig selbstständig arbeiten möchten, können Sie Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen.

Sie können finanzielle Unterstützung für notwendige Anschaffungen und Investitionen in Ihr Unternehmen erhalten (zum Beispiel für Büroausstattung, Technik oder Marketingmaßnahmen). Sie können die finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses erhalten oder in Form eines Darlehens, dass Sie später zurückbezahlen müssen.

Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie Unterstützung erhalten in Form von Beratungen, die Sie dabei unterstützen, Ihre Selbstständigkeit zu sichern oder neu auszurichten sowie Schulungen, die Ihnen unternehmerische Kenntnisse vermitteln

Ziel ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mit der Selbstständigkeit dauerhaft selbst finanzieren können und kein Bürgergeld mehr benötigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erhalten Bürgergeld.
  • Sie möchten sich selbständig machen oder sind bereits selbständig tätig.
  • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbständig.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt (voraussichtlich) ganz oder größtenteils mit Ihren Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit bestreiten.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für die Selbständigkeit benötigen
  • Ihr Geschäftsmodell ist nachweislich so ausgearbeitet und durchdacht, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann (Nachweise können Sie durch Stellungnahmen von fachkundigen Stellen wie Kammern, Fachverbänden oder Gründerinitiativen erbringen)
  • Wenn Sie von den Leistungen Anschaffungen machen möchten, sind diese angemessen und notwendig für Ihre Arbeit.
  • Andere Finanzierungsquellen scheiden aus (zum Beispiel Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Mikrokredite)

Benötigte Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

  • fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist
  • De-minimis-Erklärung
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Businessplan in Textform
  • Lebenslauf
  • steuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der Handwerkskammer
  • Teilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-Seminar
  • Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
  • gegebenenfalls: Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertrag
  • mindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt haben
  • sonstige individuelle Unterlagen

Zu Beachten

Die zuständige Stelle übernimmt keine laufenden Betriebskosten, wie zum Beispiel

  • Löhne und Personalkosten,
  • Miete,
  • Telefonrechnungen oder
  • Wartungskosten.

Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie Anschaffungen tätigen oder Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. 

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • In dem Termin besprechen Sie, ob und gegebenenfalls welche Art der Förderung für Sie in Frage kommt.
  • Sie reichen einen Antrag ein
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag
  • Sie erhalten eine Mitteilung, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
  • Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Anschaffungen erhalten, reichen Sie anschließend Nachweise ein, die belegen, wofür Sie die Mittel ausgegeben haben
  • Wenn Sie eine Beratung oder Schulung erhalten sollen, beauftragt die zuständige Stelle eine passende Institution. Von dort erhalten Sie dann weitere Informationen.

Dauer

Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

§ 16c Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16c.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 14.02.2026