Jobcenter team.arbeit.hamburg

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und eine Selbstständigkeit anstreben oder bereits selbstständig tätig sind, können Sie Unterstützung für notwendige Anschaffungen von Sachgütern sowie Beratungen und Schulungen erhalten.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und selbstständig arbeiten möchten, können Sie Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen.

Sie können finanzielle Unterstützung bekommen, um Sachgüter anzuschaffen. Dazu zählen:

  • Computer, Software, Telefon, Büromöbel,
  • Marketingmaßnahmen, zum Beispiel Erstellung einer Homepage,
  • Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge
  • Kaution für Gewerberäume
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung Ihres Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.

Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR möglich. Darlehen auch darüber hinaus. Eine Kombination aus Darlehen und Zuschuss ist möglich. Ausgezahlt werden Beträge an Sie in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.

Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch kostenfreie

  • Beratungen, die Ihnen helfen, Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten. Steuer- und Rechtsberatungen werden jedoch nicht gefördert.
  • Schulungen, die Ihnen unternehmerische Kenntnisse zum Beispiel in den Bereichen Marketing, Buchhaltung, Akquise oder Projektmanagement vermitteln.

Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.
Um Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Bürgergeld.
  • Sie wollen sich selbständig machen oder sind bereits selbständig tätig, das bedeutet
    • Sie arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und
    • Sie tragen das wirtschaftliche Risiko Ihrer Tätigkeit, das sogenannte Unternehmerrisiko.
  • Die Selbständigkeit ist Ihr Hauptberuf sein, das bedeutet
    • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbständig und
    • Sie können innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu einem erheblichen Teil mit Ihren erzielten Einnahmen bestreiten.
  • Sie sind persönlich geeignet, eine selbständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Dafür können Sie nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für die Selbständigkeit benötigen, zum Beispiel durch
    • Nachweise Ihrer fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
    • Berufserfahrung oder
    • die Teilnahme an Maßnahmen, die Sie auf die Existenzgründung vorbereiten.
  • Ihre selbständige Tätigkeit ist wirtschaftlich tragfähig, das bedeutet
    • Ihr Geschäftsmodell ist so ausgearbeitet und durchdacht, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann
      • Die Tragfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit ist durch eine fachkundige Stellungnahme belegbar. Fachkundige Stellen können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Die zuständige Stelle nennt Ihnen die für Sie zuständige fachkundige Stelle in Ihrer Region. Üblicherweise müssen Sie dort detaillierte Unterlagen vorlegen.
  • Die Sachgüter, die Sie anschaffen möchten, sind angemessen und notwendig für Ihre Arbeit.
  • Andere Finanzierungsquellen scheiden aus, zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung oder Mikrokredite.
  • Die Förderung entspricht dem EU-Beihilferecht / der De-minimis-Regelung.

Benötigte Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie darüber, welche der nachfolgenden Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

  • fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihre selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist
  • De-minimis-Erklärung entsprechend des Beihilferechts der Europäischen Union (EU)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Businessplan in Textform
  • Lebenslauf
  • steuerliche Anmeldung, Gewerbeanmeldung oder Anmeldung bei der Handwerkskammer
  • Teilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-Seminar
  • Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
  • gegebenenfalls Vertragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag oder Mietvertrag
  • mindestens 2 Absagen von Banken, bei denen Sie Kreditanfragen gestellt haben
  • sonstige individuelle Unterlagen

Zu Beachten

Welche der Leistungen Sie bekommen können, prüft und entscheidet die zuständige Stelle. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.



Es werden keine laufenden Betriebskosten übernommen, wie zum Beispiel

  • Löhne und Personalkosten,
  • Miete,
  • Telefonrechnungen oder
  • Wartungskosten.

Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag stellen bevor Sie Anschaffungen tätigen oder Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses für bereits angeschaffte Sachgüter beziehungsweise die Übernahme von bereits in Anspruch genommenen Beratungen oder Schulungen ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle bespricht mit Ihnen, ob eine selbständige Tätigkeit für Sie eine realistische Strategie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und der Beendigung Ihrer Hilfsbedürftigkeit sein kann und welche Art der Förderung für Sie in Frage kommt.
    • Darlehen und Zuschüsse für die Anschaffung von Sachgütern:
      • Die zuständige Stelle händigt Ihnen das Antragsformular aus oder schaltet die Online-Antragsstrecke für Sie frei.
      • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die beigefügten Unterlagen.
      • Die zuständige Stelle beurteilt Ihre persönliche Eignung für die konkrete selbständige Tätigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Unternehmens. Das beinhaltet die Prognose, ob Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt durch die Selbständigkeit erwirtschaften können.
      • Sie erhalten eine schriftliche oder digitale Mitteilung, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
      • Nach positiver Rückmeldung können Sie die Anschaffungen tätigen.
      • Anschließend reichen Sie Nachweise ein, die belegen, wofür Sie die Mittel ausgegeben
    • Beratungen und Schulungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten:
      • Die zuständige Stelle beauftragt die Beratungen und Schulungen bei externen Bildungsträgern.

Dauer

Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, dauert die Prüfung und Entscheidung und die Ausstellung des Bescheids in der Regel etwa 4 Wochen.

 

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

§ 16c Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16c.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Existensgründungen Förderung Jobcenter Selbstständige ALG II Hartz IV Bürgergeld Darlehen Sachkosten Zuschuss

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026