Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und selbstständig arbeiten möchten, können Sie Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen.
Sie können finanzielle Unterstützung bekommen, um Sachgüter anzuschaffen. Dazu zählen:
- Computer, Software, Telefon, Büromöbel,
- Marketingmaßnahmen, zum Beispiel Erstellung einer Homepage,
- Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge
- Kaution für Gewerberäume
- Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung Ihres Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
Die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Sachgütern erhalten Sie üblicherweise als Darlehen. Im Einzelfall sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR möglich. Darlehen auch darüber hinaus. Eine Kombination aus Darlehen und Zuschuss ist möglich. Ausgezahlt werden Beträge an Sie in monatlichen Raten oder als Gesamtbetrag. Das Darlehen müssen Sie später zurückzahlen, den Zuschuss nicht.
Wenn Sie schon hauptberuflich selbständig tätig sind, können Sie auch gefördert werden durch kostenfreie
- Beratungen, die Ihnen helfen, Ihre selbständige Tätigkeit aufrechtzuerhalten oder neu auszurichten. Steuer- und Rechtsberatungen werden jedoch nicht gefördert.
- Schulungen, die Ihnen unternehmerische Kenntnisse zum Beispiel in den Bereichen Marketing, Buchhaltung, Akquise oder Projektmanagement vermitteln.
Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Bürgergeld mehr benötigen.
Um Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen